Opposition wegen Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor Gericht Sachsens Verfassungsgericht kippt Versammlungsgesetz

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat das umstrittene Versammlungsgesetz wegen gravierender Formfehler der schwarz-gelben Staatsregierung gekippt. Das Gesetz sei nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilten die Richter am Dienstag in Leipzig.

Foto: dapd

Sachsens Verfassungsgericht kippt Versammlungsgesetz

Leipzig (dapd-lsc). Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat das umstrittene Versammlungsgesetz wegen gravierender Formfehler der schwarz-gelben Staatsregierung gekippt. Das Gesetz sei nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilten die Richter am Dienstag in Leipzig. Gegen das im Januar 2010 verabschiedete Gesetz, nach dem Demonstrationen an Orten von herausragender historischer Bedeutung verboten werden können, hatten 52 Landtagsabgeordnete der Oppositionsfraktionen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit beschnitten werden könnten.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi sagte, das Gericht sei der Argumentation der Kläger gefolgt und habe die Position der Abgeordneten gestärkt. Es sei jetzt klar, dass den Abgeordneten vollständige Gesetzesvorlagen vorgelegt werden müssen.

dapd