Die Reform der Rundfunkgebühren hat für einen großen Teil der Wirtschaft eine deutliche finanzielle Mehrbelastung gebracht. Nun fordern die großen Verbände aus Handwerk und Handel Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag. Mit ihren Forderungen sind sie nicht allein.

Bei den derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag sehen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der Handelsverband Deutschland (HDE) Handlungsbedarf und fordern dringende Nachbesserungen. In einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, weisen HDE-Präsident Josef Sanktjohanser und ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer auf die finanziellen Mehrbelastungen durch die Rundfunkbeiträge in beiden Wirtschaftssparten hin.
Belastung durch mehrere Betriebsstätten
"Bevor die erwarteten zusätzlichen Einnahmen für eine allgemeine Absenkung der Beiträge verwendet werden, müssen wesentliche Konstruktionsmängel im Rundfunksystem beseitigt werden", betont Wollseifer.
Die Erhebung des Rundfunkbeitrages für jede einzelne Betriebsstätte der Unternehmen sorge laut Einschätzung von ZDH und HDE für die Mehrbelastung. "Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten müssen einen ungleich höheren Betrag entrichten, als nach der Beschäftigtenzahl gleich große Unternehmen mit nur einem Standort. Diese ungerechte Regelung muss reformiert werden", äußert sich Sanktjohanser.
Beitragspflicht für Fahrzeuge
Auch die zusätzliche Beitragspflicht für die Fahrzeuge in Unternehmen sorge nach Ansicht beider Präsidenten für die Mehrbelastung. Diese gäbe es im privaten Bereich nicht. Sowohl Wollseifer als auch Sanktjohanser sehen hier die Landesregierungen in der Pflicht. "Die ungerechten und schwer nachvollziehbaren Regelungen belasten die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems bei den Unternehmen."
Das fordern die Arbeitgeber
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht eine zu hohe Belastung der Unternehmen. Die Arbeitgeber fordern deshalb ganz konkret:
- Die Beitragshöhe sollte sich an den Beschäftigtengrößen der Unternehmen orientieren.
- Teilzeitbeschäftigte sollten bei der Berechnung der Beschäftigungsgrößen nur anteilig berücksichtig werden.
- Kraftfahrzeuge, die nur betrieblich genutzt werden, sollten von der Beitragspflicht ausgenommen werden.