Rundfunkanbieter warnen vor Betrug Rundfunkbeitrag: Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf

Seit Anfang des Jahres sind gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag aufgetaucht. Bislang sind vor allem Haushalte und Betriebe in Bayern und Nordrhein-Westfalen betroffen. Wie Sie Original und Fälschung unterscheiden, lesen Sie hier.

Wer eine Zahlungsaufforderung von der GEZ erhält, sollte unbedingt die Beitragsnummer überprüfen. - © Foto: istock

Haushalte und Betriebe bekommen derzeit gefälschte Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag für 2015. Die Schreiben sind seit Anfang Januar 2015 überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Bayern aufgetaucht. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch in anderen Bundesländern entsprechende Briefe verschickt wurden. Darauf weist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf seiner Homepage hin.

In den Briefen werden Empfänger aufgefordert, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 215,76 Euro für ein Jahr zu zahlen. Das Problem: Die gefälschten Zahlungsaufforderungen lassen sich von den Original-Anschreiben nur schwer unterscheiden.

So erkennen Sie die Fälschung

Layout, Farbe und Machart der Fälschung sind von den Original-Anschreiben nur schwer zu unterscheiden. Bis auf wenige Rechtschreibfehler ist das Anschreiben auch aufgrund seiner Formulierungen nicht klar als Fälschung zu erkennen.

Ein wichtiger Hinweis sind aber die falschen Beitragsnummern. Empfänger sollten daher genau prüfen, ob die angegebene Beitragsnummer mit der persönlichen Nummer übereinstimmt.

Die auf dem SEPA-Überweisungsvordruck angegebene Kontoverbindung gehört außerdem nicht zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die gefälschte IBAN führt den Ländercode BG (Bulgarien).

Zudem entspricht die angegebene Rufnummer nicht der des Service-Telefons des Beitragsservice. Den richtigen Kontakt finden Sie hier .

So sieht eine falsche Zahlungsaufforderung aus.

So sieht eine korrekte Zahlungsaufforderung aus .

Was ist zu tun?

Sofern Sie ein gefälschtes Schreiben erhalten haben, sollten Sie es ignorieren und es im besten Fall dem Beitragsservice melden. Sollten Sie den Betrag von 215,76 Euro bereits überwiesen haben, dann wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Geldinstitut. dpa