Seit rund acht Jahren gibt es die Rürup-Rente, wirklich angekommen ist sie auf dem Markt jedoch noch nicht. Gerade für Selbstständige kann diese Form der Altersvorsorge aber unter bestimmten Umständen lukrativ sein.
Steuern sparen und gleichzeitig privat fürs Alter finanziell vorsorgen - das ist das Prinzip der staatlich geförderten Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Seit 2005 ist dieses Produkt auf dem Markt, blieb jedoch bislang eher eine Randerscheinung. "Das ist ein Nischenprodukt für wenige Menschen", sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV). Im Mai 2013 gab es laut Stiftung Warentest 1,7 Millionen Rürup-Verträge.
"Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine Altersvorsorge aufbauen möchten", heißt es aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin.
Möglichkeit Steuern zu sparen
"Unter dem Steueraspekt ist die Rürup-Rente relativ lukrativ", sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband aus Berlin. "Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro jährlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro", erklärt er. Für einen alleinstehenden Angestellten, der 34.000 Euro brutto verdient und 10.000 Euro in eine Rürup-Police zahlt, komme eine zusätzliche steuerliche Entlastung von 30 Prozent im Jahr 2013 zusammen. "Der Beitragsaufwand von 10.000 Euro kostet netto lediglich 7.720 Euro."
Die Steuerspareffekte können die Rendite der Rürup-Rente steigern, betont Wawro. In seiner Berechnung kommt er auf ein Plus von 0,88 beziehungsweise 1,18 Prozentpunkten bezogen auf den Nettoaufwand bei einer angenommen Rendite von drei beziehungsweise vier Prozent.
Rürup-Rente für Gutverdiener
Um diesen Steuervorteil nutzen zu können, seien Selbstständige jedoch zum Erfolg verurteilt. "Werden Verluste eingefahren und fällt keine Einkommensteuer an, gehen die Rürup-Begünstigungen ins Leere", sagt Wawro. "Die Rürup-Rente ist eine Rente für Wohlhabende", urteilt deshalb auch die Stiftung Warentest.
"Richtig gut verdienen und richtig alt werden", das sind auch laut Kleinlein die zwei grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um aus Sicht des Versicherten mit der Rürup-Rente ein gutes Geschäft zu machen. Und er warnt davor, eine solche Police allein aus Steuergründen abzuschließen: "Steuern sparen ist schön, aber bei diesen Konditionen nicht immer sinnvoll", sagt der BdV-Chef. "Das Perfide bei der Rürup-Police ist, dass Versicherte keine Chance haben, da wieder rauszukommen." Die einzige Möglichkeit bestehe darin, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Voraussetzungen für Steuererleichterungen
Im Jahr 2013 können Rürup-Beiträge zu 76 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, 2014 sind es sogar 78 Prozent. Wer im laufenden Jahre bereits eine Rürup-Rente ausbezahlt bekommt, muss 66 Prozent davon versteuern, 2014 sind es 68 Prozent. "Diese Prozentsätze steigen stufenweise, so dass im Jahr 2025 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgabe gelten und im Jahr 2040 auch 100 Prozent der ausbezahlten Rürup-Rente versteuert werden müssen", erklärt Wawro.Damit die Beiträge in der Ansparphase überhaupt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, muss die Rürup-Police laut Deutscher Rentenversicherung folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie darf nur als lebenslange Rente gezahlt werden.
- Sie darf nur als lebenslange Rente gezahlt werden.
- Die Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen; bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, nicht vor dem 60. Lebensjahr.
- Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Der Verbraucherorganisation zufolge könne man durch die bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente aus einer klassischen Versicherung am besten planen. Bei Rürup-Renten mit Fonds sei hingegen nicht klar, wie hoch die Rente einmal ausfallen werde. Fondsverluste könnten die Rente stark schmälern. "Das ist ein enorm hohes Risiko", sagt der BdV-Chef. dhz/dpa
