Wer für das Alter vorsorgen will und einen Berater einschaltet, bekommt oft als Lösung den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente nahegelegt. Oft stellt sich die Frage, wie die beiden Modelle funktionieren und für wen sie geeignet sind.
Riester gegen Rürup: Altersvorsorge im Vergleich
Riester-Sparer erhalten eine Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen. Aktuell bekommen Riester-Sparer 154 Euro Grundzulage, außerdem erhalten sie für jedes ihrer Kinder, für das noch Kindergeld bezogen wird, 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 geborene Kinder wird sogar eine Kinderzulage von 300 Euro fällig. Zusätzlich können die Riester-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden – bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro. Von dem Steuervorteil werden dann jedoch die Zulagen wieder abgezogen: Wer also 700 Euro Steuervorteil erreicht und 154 Euro Zulagen bekommt, erhält über die Steuererklärung eine Gutschrift von 546 Euro.
Keine Zulagen bei der Rürup-Rente
Beim Rürup-Modell werden dagegen keine Zulagen gezahlt – die Förderung läuft allein über Steuervorteile. Die Beiträge können bis zu einer Summe von 20.000 Euro (Alleinstehende) und 40.000 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden: Im Jahr 2011 werden 72 Prozent der gezahlten Beiträge steuerlich anerkannt, der Satz steigt bis 2020 auf 100 Prozent.
Wenn ein Familienvater mit zwei Kindern in diesem Jahr 80.000 Euro brutto verdient und 2.100 Euro in den Vertrag einzahlt, bekommt er insgesamt für seine Riester-Rente eine Förderung von 930 Euro. 524 Euro erhält er als Zulagen für sich und seine Kinder, der Rest fließt als Steuerbonus über die Einkommenssteuererklärung zurück. Bei der Rürup-Rente würden die 2.100 Euro für einen geringeren Steuerbonus sorgen, weil sie nur zu 72 Prozent angerechnet werden: Der Steuervorteil läge dann bei 671 Euro, Zulagen werden nicht gezahlt.
Das Beispiel zeigt: Die Rürup-Rente kann ihre Stärke erst dann entfalten, wenn die Sparer hohe Summen einzahlen: Bei einer Einmalzahlung von 20.000 Euro in eine Rürup-Rentenversicherung könnte der Familienvater im Beispiel auf einen Schlag über 6000 Euro Steuervorteil einstreichen – eine solche Förder-Dimension ist mit dem Riester-Modell unmöglich.
Deutliche Vorteile hat die Riester-Rente dagegen bei der Flexibilität: Zu Rentenbeginn können Sparer sich aus ihrem Ersparten 30 Prozent auszahlen lassen, bei der Rürup-Rente ist eine Kapitalzahlung ausgeschlossen. Bei der Riester-Rente haben Sparer den großen Vorteil, dass ihr eingezahltes Kapital garantiert ist, bei der Rürup-Rente gibt es eine solche Garantie nicht, sodass bei fondsgebundenen Varianten durchaus Verluste möglich sind. Und auch in puncto Vererbbarkeit liegt die Riester-Rente vorne, da bei ihr angespartes Vermögen in den Riester-Vertrag des Ehegatten übertragen werden kann.
Interessant ist natürlich auch, was am Ende bei den beiden Modellen rauskommt. Durch die recht hohe Förderung wird in der Ansparphase bis zum Rentenbeginn eine gute Rendite erwirtschaftet, die inklusive Zulagen und Steuervorteilen im Schnitt bei sechs bis acht Prozent liegt. Im Alter werden die Renten aus beiden Modellen jedoch voll versteuert. Wer also im Alter über hohe Einkünfte verfügt, die individuell versteuert werden müssen, sollte damit rechnen, dass das Finanzamt in beiden Fällen ein nicht zu kleines Stück vom Riester- oder Rürup-Kuchen abhaben will.
Oliver Mest/dapd