Richtig bürgen
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Diese Form ist bei den Banken die beliebteste und die verbreiteste. Der Bürge haftet nicht aushilfsweise nach dem Schuldner, sondern mit ihm. Das heißt, die Bank muss sich gar nicht bemühen, das Geld vom Schuldner einzutreiben, sondern kann sich gleich an den Bürgen wenden. Fatal, wenn dieser Vermögen hat.
Ausfallbürgschaft
Für den Bürgen die „sicherste“ Bürgschaft. Er kann erst herangezogen werden, wenn alle rechtlichen Mittel gegen den Schuldner ausgeschöpft sind.
Globalbürgschaft
Hierbei haftet der Schuldner nicht für einen begrenzten Kredit, sondern für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten. Schuldnerberater raten einhellig ab, sich auf diese Form einzulassen.
Gemeinsame Bürgschaft
Viele Bürgen sehen in der gemeinsamen Haftung eine Möglichkeit, ihren eigenen Schaden zu begrenzen. Beispielsweise haften Ehefrau und Eltern des Schuldners gemeinsam. Doch Vorsicht: Wird eine solche Bürgschaft abgeschlossen, darf sie nicht gesamtschuldnerisch sein. Andernfalls kann sich der Gläubiger die Gesamtsumme zunächst von dem holen, der gerade liquide ist.