Das war es vorerst mit dem Betreuungsgeld: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden gegen die sogenannte "Herdprämie". Bayerns Ministerpräsident Seehofer will trotzdem weiterzahlen.

Das Aus für das nächste CSU-Projekt: Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien dafür zuständig, entschieden die Richter in Karlsruhe. Der Bund hätte das Gesetz nicht erlassen dürfen, da das Betreuungsgeld nicht für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Ländern ausschlaggebend sei.
Das immer wieder als "Herdprämie" verspottete Betreuungsgeld gibt es seit 2013. Vor allem die CSU hatte für die Einführung der Leistungen für Familien geworben, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Bis zu 150 Euro gibt es seither pro Kind, das nicht in eine Kita geht.
Unternehmerinnen erleichtert
Doch schon vor der Einführung war das Betreuungsgeld höchst umstritten – denn vor allem bildungsferne Familien würden diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, hatten die Kritiker gewarnt. Eine Befürchtung, die sich laut verschiedenen Studien scheinbar bestätigte. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte seinerzeit gegen das Betreuungsgeld gekämpft.
Der Verband deutscher Unternehmerinnen zeigt sich erleichtert über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. "Das Nein zum Betreuungsgeld beendet endlich eine der größten gesellschaftspolitischen Fehlinvestitionen der letzten Jahre", sagt die Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen .
"Das Betreuungsgeld ist und war nie zeitgemäß - nicht für die Kinder, denen damit Integration in unsere Gesellschaft verwehrt wird, nicht nur aus Sicht von Frauen, deren berufliche Entwicklung durch Familienpausen meist gebremst wird, sondern auch aus unternehmerischer Sicht", erläutert Bschorr. Es erscheine geradezu irrsinnig in Zeiten des Fachkräftemangels gut ausgebildete Fachkräfte vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. "Als Unternehmerinnen sind wir heute mehr denn je auf die jungen, qualifizierten Mütter angewiesen“, so die Verbandspräsidentin weiter.
Keine Fristen für eine Übergangsregelung
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will das Betreuungsgeld nun trotz des Richterspruches weiterzahlen und forderte dafür Geld vom Bund. Das Betreuungsgeld werde es in Bayern auf jeden Fall weitergeben, kündigte Seehofer an. Einen entsprechenden Beschluss stellte er für September in Aussicht.
Fristen für eine Übergangsregelung legte das Bundesverfassungsgericht nicht fest. Die Verwaltungen müssen nun entscheiden, wie sie mit bereits bewilligten Leistungen umgehen. Derzeit beziehen rund 455.000 Menschen das Betreuungsgeld – mehr als 95 Prozent davon sind Mütter. dhz