Steuererklärung Rentner im Visier des Fiskus

Altersbezüge sind steuerpflichtig. Und das seit 2005 in nicht unerheblichem Maße. So sieht das "Alterseinkünftegesetz" von 2005 eine Besteuerung der gesetzlichen, privaten, sowie den Bezügen aus privaten Lebensversicherungen vor. Wer seine Bezüge nicht anmeldet, bekommt Post vom Finanzamt.

Renten werden mit mindestens 50 Prozent versteuert. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Wer seine Bezüge nicht ordnungsgemäß anmeldet, bekommt Post vom Finanzamt. - © Philipp Guelland/dapd

Die Renten sind vielleicht nicht sicher, ihre Besteuerung aber schon. Das "Alterseinkünftegesetz" aus dem Jahr 2005 besteuert die Renten aus gesetzlichen und privaten Töpfen mit mindestens 50 Prozent. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es meist nur die Hälfte.

Die Rentenversicherungsträger sind außerdem verpflichtet, die Höhe der Renten in Form von sogenannten "Rentenbezugsmitteilungen" automatisch online an die Zulagenstellen für Altersvermögen (Zfa) zu übermitteln.

Mit den gesammelten Daten weiß die Behörde somit von jedem Ruheständler, was er an gesetzlicher und privater Pension monatlich erhält. So geraten die Rentnerinnen und Rentner nach Auskunft des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine schnell ins Visier des Finanzamtes, da eine Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Übergangszeitraum bis ins Jahr 2040

Der Systemwechsel in der Besteuerung der Alterseinkünfte vollzieht sich in einem Übergangszeitraum von 35 Jahren, beginnend im Jahr 2005. Ab dem Jahr 2040 werden dann Renten aus der Sozialversicherung und Beamtenpensionen steuerlich gleich behandelt (Vollversteuerung).

Zudem werden die bisher als Ausgleich für die Versteuerung von Alterseinkünften bestehende Abzugsbeträge wie zum Beispiel der "Versorgungsfreibetrag" oder der "Altersentlastungsbetrag" nach und nach verringert.

Renter müssen Bezüge melden

Wer seine Bezüge nicht beim Finanzamt anmeldet und folgerichtig versteuert, muss damit rechnen, dass ihm die Behörde schnell auf die Schliche kommt. Durch die Meldepflicht aller Rentenkassen bei der ZfA, kann der Fiskus leicht eruieren, wer steuerpflichtig ist und wer nicht. Ergibt die Auswertung, dass gegebenenfalls Abgaben zu entrichten sind, werden die Rentner dazu aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben – im Zweifel rückwirkend bis ins Jahr 2005.

Ab nächstem Jahr erfasst die Zentrale Zulassungsstelle dann auch systematisch alle Auslandseinkünfte, so dass die Renten EU-weit bekannt werden.   dapd/fl