Für die Rentenpläne musste Arbeitsministerin Nahles von der Wirtschaft viel Kritik einstecken. Besonders die Rente mit 63 stieß auf Vorbehalte. Nun soll es Klauseln im Konzept geben, die eine Frühverrentung schon mit 61 Jahren verhindern.

Abschlagsfrei schon nach 63 Jahren in die Rente: Was so einfach klingt, beinhaltet Komplikationen. Neben der Frage der Finanzierung ist bislang ungeklärt, wie die Bundesregierung verhindern will, dass mit der Rente mit 63 für all diejenigen, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, kein Missbrauch getrieben wird.
Im Fokus steht dabei, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Beitragsjahre angerechnet werden sollen, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten. Genau an dieser Stelle will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) allerdings nachbessern.
Stichtag bei der Anrechnung von Arbeitslosigkeit möglich
Wie die Süddeutsche Zeitung online berichtet, will Nahles ihr Rentenkonzept ergänzen. Aus einem Begleitschreiben der Ministerin zum Kabinettsentwurf gehe hervor, dass sie prüfen lassen möchte, ob und wie die befürchtete Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann. Zudem sei vorgesehen, von 2018 an jährlich zu prüfen, ob die Rente mit 63 missbraucht wird.
"Dies völlig zu unterbinden wird nicht einfach sein", sagte jedoch der Rentenexperte der CDU, Peter Weiß, dem Handelsblatt. Er halte aber einen Stichtag für möglich, "ab dem wir bei der Rente mit 65 für langjährig Versicherte Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mehr berücksichtigen." Dies würde Missbrauchsmöglichkeiten zumindest zeitlich begrenzen.
Nahles plant laut Informationen des Handelsblatts zudem, dass Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit vor dem Jahr 2001, eine eidestattliche Erklärung abgeben müssen. Darin sollen sie angeben, ob sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfer erhalten haben. Die Arbeitsministerin will so das Problem bei der Anrechnung auf die Rentenversicherung lösen.
Frühverrentung könnte steigen
Kritik kam aus der Wirtschaft. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als auch der Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierten, dass nach den Plänen die Rente faktisch noch früher als mit 63 Jahren beginnen könnte: So könne ein Arbeitnehmer schon mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten, wenn er davor 24 Monate Arbeitslosengeld erhalte.
So bemängelte der BDA: "Wenn das so kommt, müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Jahr für Jahr Milliarden aufbringen, um die subventionierte Frühverrentung zu bezahlen. Alle anderen Rentner werden benachteiligt".
Auch der neue Präsident des ZDH, Hans Peter Wollseifer warnte vor einer solchen Rentenpolitik und nannte sie einen "Rückfall in sozialpolitische Rundumversorgungsansprüche". Das Problem: Schon jetzt fehlen den Betrieben Fachkräfte und die Zahl der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenkasse sinkt.
Die Rentenreform soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Teil der Pläne sind neben der Rente mit 63 auch die Mütterente und höhere Erwerbsminderungsrenten. Für Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gehen die Pläne insgesamt in eine völlig falsche Richtung. Er befürchtet steigende statt wie angekündigt sinkende Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen, die Änderungen dann vom 1. Juli an gelten. dhz