EU-Kommission mischt sich ein Rente bald erst mit 70?

Die Europäer werden immer älter und gleichzeitig werden immer weniger Kinder geboren. Da die "Seniorenquote" europaweit steigt, fordert die EU-Kommission Reformen bei der gesetzlichen Rente. Diejenigen, die heute 30 Jahre oder jünger sind, müssten demnach bis zum 70. Lebensjahr arbeiten.

Die Deutschen gehen wieder später in den Ruhestand, trotzdem will die EU-Kommission das Rentenalter erhöhen. - © dapd

Rente bald erst mit 70?

In der Kommissionssitzung vom 13. Juli haben einzelne EU-Kommissare nach Angaben von "Bild" online den Wunsch geäußert, dass die Mitgliedsländer "größeres Gewicht auf das Prinzip der automatischen Angleichung von Rentenalter und Lebenserwartung" legen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Lebenserwartung bis 2060 um weitere sieben Jahre steigt. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts ist sie bereits um fünf Jahre angestiegen. Dementsprechend müsste die Bevölkerung auch länger arbeiten - in Deutschland also über das 67. Lebensjahr hinaus.

Rentenalter steigt bereits

Aktuell liegt das Rentenalter in Deutschland bei Männern bei 63,8 Jahren und bei Frauen bei 63,3 Jahren, was schon einem Trend zur späteren Rente entspricht. Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von heute 65 auf 67 Jahre beginnt im kommenden Jahr. Zunächst wird jedem Jahrgang ein Monat Mehrarbeit draufgesattelt. Allerdings gibt es eine wichtige Sonderregel. Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt hat, darf bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln.

Dies könnte sich nach den Plänen der EU-Kommission jedoch ändern. Ein wichtiger Grund für die nötige Anhebung sei auch die niedrige Geburtenrate. So bekommt eine Frau in Europa im Schnitt nur 1,6 Kinder. Um das Verhältnis zu den Senioren und damit zwischen Rentenbeziehern und Rentenkasseneinzahlern beizubehalten, müssten es jedoch 2,1 Kinder sein.

Die deutsche Bundesregierung reagierte auf den EU-Vorschlag mit Unmut. Sie sieht laut "Bild" online keinen Grund, warum sie sich einmischt, da die Zuständigkeit bei den Mitgliedsstaaten liege.

jtw