Ein Brillen-Discounter bestimmt die Sehstärke seiner Kunden aus der Ferne per Remote-Sehtest und begründet das mit dem
Fachkräftemangel. Im Handwerk kommt das nicht gut an. Welche zwei Argumente dagegen sprechen.

Eine optimale Betreuung durch augenoptisches Fachpersonal, selbst wenn kein Augenoptikermeister vor Ort ist: Der Brillendiscounter brillen.de bewirbt Sehtests in seinen 420 Filialen, die er per Videokonferenz aus der Ferne durchführt – und das Handwerk schlägt Alarm.
Die Augenoptik-Branche leidet massiv unter Fachkräftemangel. Über 70 Prozent der Betriebe geben laut Branchenbericht 2022/2023 an, dass sie ihre Gesellen- und Meisterstellen nicht so besetzen können wie gewünscht.
Remote-Sehtests wegen Fachkräftemangel
Damit argumentiert auch der Brillen-Discounter. "Besonders in ländlichen Gegenden, in denen es nur wenige Augenoptiker gibt, wird der Fachkräftemangel zu einem ernsthaften Problem." Die Kunden müssten für eine augenoptische Betreuung weite Strecken in Kauf nehmen, wenn der einzige Optiker im Ort wegen Personalmangels schließe.
Mit der Remote-Technik könne das optische Fachpersonal auch aus der Ferne arbeiten. Damit unterscheidet sich das Verfahren von Online-Sehtests, die rein computergesteuert und ohne Fachpersonal ablaufen.
Remote-Sehstärkenmessung plus Feinabstimmung
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bestätigt, dass eine erste Sehstärkenmessung auch im klassischen Augenoptikerbetriebe im Remote-Verfahren möglich sei. Dem schließe sich aber immer eine Feinabstimmung an, zur Kontrolle und um die Sehstärke möglichst präzise an die Bedürfnisse des Patienten anzupassen.
Der ZVA befürchtet Qualitätsdefizite, wenn der refraktionierende Augenoptikermeister nicht physisch im selben Raum ist wie der Kunde. "Die Remote-Refraktionsbestimmung wird deshalb auch nicht für hochgradig fehlsichtige Kunden angeboten", so der Verband.
Brillen.de hatte ein Vergleichsgutachten durch Sachverständige anstellen lassen, wonach Remote-Sehtests ebenso genau seien wie Tests vor Ort. Damit eine Korrektionsbrille verträglich ist, brauche es aber noch weitere "elementare Verrichtungen", argumentiert der ZVA. Dazu gehöre beispielsweise die Brillenanpassung an das Gesicht des Kunden. Nach dem Medizinprodukterecht seien Augenoptiker zu dieser Anpassung verpflichtet. "Anbieter, die hierauf verzichten, nehmen gesundheitliche Beeinträchtigungen ihrer Kunden bewusst in Kauf", stellt der ZVA fest.
Refraktionsbestimmung fordert Meister in Präsenz
Doch die Kritik des ZVA weist noch in eine andere Richtung. "Es geht darum, dass solche Betriebe wesentliche Tätigkeiten des Augenoptikerhandwerks durchführen – egal, in welcher Form dies geschieht – und daher in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen." Es würden aber Filialen ohne Eintrag in die Handwerksrolle neu eröffnet oder bestehende Betriebe aus der Handwerksrolle gelöscht und dennoch weiter betrieben, beobachtet der ZVA.
Die Refraktionsbestimmung ist Gegenstand von Teil 1 der Meisterprüfung und damit eine wesentliche, das Augenoptikerhandwerk prägende Tätigkeit. Für jeden Betrieb habe ein Augenoptikermeister die Verantwortung zu tragen, so der ZVA. "Sparen sich Anbieter diese qualifizierten Mitarbeiter, dann erschleichen sie sich durch das Einsparen von Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Betrieben, die sich regelkonform verhalten", kritisiert der ZVA.
Einer Klarstellung des Gesetzgebers bedarf es aus Sicht des ZVA dennoch nicht. "Die Regelungen der Handwerksordnung sind eindeutig, diese müssen nur konsequent angewendet werden."