Ab 1. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Autos laut einer EU-Verordnung mit einem System ausgestattet sein, das ständig den Reifendruck überwacht. Für Halter bedeutet das Mehrkosten. Aber auch die Werkstätten müssen sich umstellen.

Mit dem ab November verpflichtenden Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) kommen auf Fahrzeughalter höhere Kosten zu. "Insbesondere bei direkt messenden Systemen muss sowohl für den Kauf eines mit RDKS-Sensoren ausgestatteten neuen Reifensatzes als auch für den Reifenservice in der Fachwerkstatt mit Mehrkosten gerechnet werden", sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BVR) in Bonn.
Durch das Kontrollsystem könne sich aber die Laufleistung von Reifen fast verdoppeln, sodass sich der höhere Aufwand rentiere. Der Verband geht davon aus, dass schleichend sinkender Reifendruck mit Hilfe des Kontrollsystems in den Griff zu bekommen ist. Sobald der Luftdruck nachlasse, erhalte der Fahrer eine Warnung zum Nachfüllen. Zudem könne Kraftstoff eingespart werden, so Drechsler. Schon 0,6 bar Unterdruck im Reifen führe zu etwa vier Prozent Mehrverbrauch.
Mehr Arbeitsaufwand für Werkstätten
"Die Werkstätten haben in Zukunft einen wesentlich höheren Prüf- und Montageaufwand", sagt Martina Schipke vom BVR. "Dafür bekommt der Verbraucher ein Produkt, das entsprechend sicherer ist." Zudem fordert der Verband Mitgliedswerkstätten auf, den Mehraufwand in die Preise einzukalkulieren.
Beim Wechsel von Sensor-Reifen werde es einen Arbeitsmehraufwand gegenüber herkömmlichen Reifen von 18 bis 25 Minuten geben, so der BVR. Bei einem Werkstatt-Stundenlohn von 60 Euro wären das 18 bis 25 Euro zusätzliche Kosten. Für Original-Sensoren vom Autohersteller gibt es eine Preisspanne von 30 bis 120 Euro pro Stück. Frei programmierbare Sensoren von Drittanbietern seien mit 40 bis 50 Euro günstiger. "Ob auch solche Sensoren an ein Fahrzeug passen, kann im Reifenfachhandel gemessen werden", erklärt der BVR-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler.
Verschiedene Techniken zur Auswahl
Neben dem direkten Messverfahren per Sensortechnik gibt es noch ein zweites System, das den Luftdruck im Reifen indirekt über die Rotation der Räder überwacht. Dabei werden die Raddrehzahlen laut BVR ständig über ABS-Sensoren verglichen. Eine höhere Rotation bedeutet verringerten Luftdruck.
Den Autoherstellern ist es freigestellt, auf welche RDKS-Variante sie setzen. In jedem Fall gilt: Alle Pkws, Geländewagen und Wohnmobile - also Fahrzeuge der Klassen M1/M1G - müssen laut der EU-Verordnung (Nr. 661/2009) ein Reifendruck-Kontrollsystem an Bord haben, wenn sie ab 1. November 2014 neu zugelassen werden. Alle seit 1. November 2012 neu genehmigten Fahrzeuge dieser Klassen müssen bereits ab Werk mit einem RDKS ausgestattet sein.
Der BVR schätzt, dass bis zum Jahresende 2014 in Deutschland 3,1 Million Fahrzeuge der betreffenden Klassen neu zugelassen werden, 1,1 Million davon allein mit einem direkt per Sensoren messenden Reifendruck-Kontrollsystem. dpa/dhz