Praktikanten und Langzeitarbeitslose Mindestlohn: Regeln nochmals korrigiert

Der Gesetzesentwurf zum Mindestlohn wurde im Bundeskabinett beschlossen. Doch kurz vorher wurde nochmals nachgebessert. Für Praktikanten und Langzeitarbeitslose sollen weniger strenge Regeln gelten.

Wer vor dem Start in den Beruf ein Schnupperpraktikum macht, bekommt keinen Mindestlohn. - © ehrenberg-bilder/Fotolia.com

Die Ausnahmen vom flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn waren breit diskutiert worden. Mit dem jetzigen Kompromiss zwischen den schwarz-roten Parteispitzen sind noch immer nicht alle einverstanden. Vor allem die Altersgrenze von 18 Jahren ist vielen aus der CDU zu wenig. Sie fordern eine Grenze bei 21 Jahren. Das Handwerk geht sogar noch weiter und möchte, dass der Mindestlohn erst für all diejenigen gilt, die älter als 25 Jahre sind.

An diesem Mittwoch wurde das Gesetzespaket vom Bundeskabinett beschlossen. Doch bevor der Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in die Abstimmung ging, hat sie nochmals ein paar Korrekturen veranlasst. Darüber berichtet "faz.net" unter Berufung auf Regierungskreise. Über das Gesetz muss nun der Bundestag beraten. Geplant ist, dass es bis zur Sommerpause verabschiedet ist.

Künftig sollen die Mindestlohn- Regeln für Praktikanten weniger streng ausfallen. Bei maximal vierwöchigen Praktika zur Berufsvorbereitung sollte bislang kein Mindestlohn gezahlt werden müssen – für alle anderen Praktikanten schon. Nun bekommen Arbeitgeber ein wenig mehr Spielraum. Praktika, die nicht länger als sechs Wochen dauern und vor dem Abschluss eines Studiums absolviert werden, sollen nun laut "faz.net" genauso wie etwa Schul- und Schnupperpraktika vom Mindestlohn ausgenommen bleiben.

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Änderungen sind auch für Langzeitarbeitslose vorgesehen. Für sie sollen Arbeitgeber künftig generell sechs Monate lang weniger als den Mindestlohn bezahlen dürfen. Bislang sahen die Pläne vor, dass nur diejenigen Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn ausgenommen sind, die einem Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Das waren in den vergangenen Jahren weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose. Durch die Korrektur im Gesetzesentwurf werden etwa 180.000 zeitweise von der Lohnuntergrenze ausgenommen.

Genau diese Berufsgruppe ist es auch, die Arbeitsmarktforschern Sorgen bereitet. Zwar ist die Beschäftigung in Deutschland weiterhin im Aufschwung. Mit einem Rückgang um 83.000 auf 3,055 Millionen fiel der bisherige Frühjahrsaufschwung überraschend kräftig aus. Sie dämpfen gleichwohl die Hoffnung auf einen Job-Boom wie in den Jahren 2010 und 2011.

Damals hatten sich die Effekte eines kräftigen Wirtschaftsaufschwungs mit dem der Hartz-IV-Reform verknüpft und die Arbeitslosigkeit auf ein Rekordtief gedrückt. Diese positiven Reform-Effekte, so stellten IAB-Arbeitsmarktforscher kürzlich in ihrem aktuellen Arbeitsmarkt-Ausblick für 2014 klar, seien inzwischen ausgelaufen. "Die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt hat spürbar nachgelassen."

Bumerang steigende Lohnkosten

So dürfte der Arbeitsmarktaufschwung auch die alten Probleme wieder augenfällig machen. Schon der März machte deutlich: Von Frühjahrs- und Konjunkturaufschwung profitieren zum größten Teil Jobsucher, die erst vor kurzem ihre Arbeit verloren haben und nicht jene, die schon länger erwerbslos sind. So ging die Zahl der Kurzzeit-Arbeitslosen, die kein Hartz-IV beziehen, um knapp 46.000 zurück. Dagegen legte die Zahl der Jobsucher, die zum Kreis der Hartz-IV-Bezieher gehören, noch mal um 2.688 zu.

Für Experten lassen sich die drängenden strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt allein mit der konjunkturellen Wende nicht lösen. So fehlt es immer noch vielen Jobsuchern an der erforderlichen Qualifikation; bei lukrativen Jobangebote sind sie chancenlos.

Zum Bumerang könnten auch die steigenden Lohnkosten werden. Moderate Lohnabschlüsse hatten es für Unternehmen jahrelang attraktiv gemacht, neue Stellen zu schaffen, meinen die Arbeitsmarktforscher. Sollten die Arbeitskosten wieder steigen, könnte das manche Unternehmen daran hindern, neue Leute einzustellen. dhz/dpa