Verkürzung der Laufzeiten für Kernkraftwerke laut Gutachten nicht zustimmungspflichtig Regierung kann den Bundesrat beim Atomausstieg offenbar umgehen

Alle sechs geplanten Gesetze zum Atomausstieg können einem Pressebericht zufolge ohne die Beteiligung des Bundesrats beschlossen werden. Das gehe aus einem gemeinsamen Rechtsgutachten des Innen- und des Justizministeriums für das Kanzleramt hervor, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf Regierungskreise.

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Regierung kann den Bundesrat beim Atomausstieg offenbar umgehen

Düsseldorf (dapd). Alle sechs geplanten Gesetze zum Atomausstieg können einem Pressebericht zufolge ohne die Beteiligung des Bundesrats beschlossen werden. Das gehe aus einem gemeinsamen Rechtsgutachten des Innen- und des Justizministeriums für das Kanzleramt hervor, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise.

Eine Verkürzung der Laufzeiten für Kernkraftwerke sei demnach nicht zustimmungspflichtig, hieß es. Damit könne Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Atomausstieg ohne die von SPD und Grünen dominierte Länderkammer durchsetzen.

Zu dem Gesetzespaket, das das Kabinett am 6. Juni beschließen will, gehören neben dem Atomgesetz das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Baugesetzbuch, die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und die Energieeinsparverordnung für Gebäude. Außerdem will die Bundesregierung zwei Eckpunktepapiere zur Energie-Effizienz und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung beschließen.

dapd