Die Wahlrechts-Reform wird nicht in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende des Monats fertig. "Es ist zugegeben ärgerlich, aber vor der Sommerpause werden wir es nicht mehr in die dritte Lesung schaffen", sagte der FDP-Politiker und zuständige Berichterstatter im Bundestags-Innenausschuss, Stefan Ruppert, am Donnerstag in Berlin.
Reform des Wahlrechts: Koalition lässt Frist verstreichen
Berlin (dapd). Die Wahlrechts-Reform wird nicht in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende des Monats fertig. "Es ist zugegeben ärgerlich, aber vor der Sommerpause werden wir es nicht mehr in die dritte Lesung schaffen", sagte der FDP-Politiker und zuständige Berichterstatter im Bundestags-Innenausschuss, Stefan Ruppert, am Donnerstag in Berlin. Ein Bundestagsbeschluss wäre damit frühestens Anfang September zu erwarten. Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte, die Situation sei "ärgerlich und zweifellos auch peinlich".
Die parlamentarische Sommerpause beginnt in der zweiten Juliwoche. Bis dahin soll der Öffentlichkeit laut Ruppert aber zumindest ein Entwurf präsentiert werden. Die Pause endet zum 5. September.
Union und FDP traten bisher für eine Trennung der Landeslisten und eine Beibehaltung der Überhangmandate ein. Staatsrechtler und Opposition kritisierten diese Lösung, die jetzt noch einmal überarbeitet wird.
"Die harte Trennung der Landeslisten löst das Problem, schafft aber neue, etwa für kleine Landesverbände. Wir sind dabei, die Lösung zu optimieren und Einwände von Experten zu berücksichtigen", sagte Ruppert. "Wir überlegen auch, wie wir der Opposition entgegenkommen können. Ich fände es gut, wenn die Reform des Wahlrechts eine breite Mehrheit im Bundestag finden würde."
Das Ansehen des Bundestages leidet
Lammert sagte der "Süddeutschen Zeitung", niemand könne sich damit entschuldigen, dass man vom Handlungsbedarf überrascht worden sei. Dem Ansehen des Bundestags entstehe Schaden, wenn der Eindruck erweckt werde, das Parlament halte sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts, erklärte der CDU-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 das bisherige Wahlrecht mit der Regelung der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden.
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Dieter Grimm, trat Befürchtungen entgegen, Deutschland habe nach dem 30. Juni ohne Reform kein Wahlrecht. Das alte, verfassungswidrige Wahlrecht bestehe nach wie vor, sagte er dem Deutschlandfunk. "Wenn es bis rechtzeitig vor der nächsten Wahl nicht zu einem geänderten Gesetz gekommen ist, dann riskiert der Gesetzgeber allerdings, dass die nächste Wahl annulliert wird", betonte Grimm.
Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte vor einer "schweren Staatskrise" gewarnt, falls es bis Ende Juni keine Wahlrechtsreform gibt. Auch der FDP-Politiker Ruppert wies dies zurück. Nach der Sommerpause werde man eine Lösung haben, sagte er. Der Gedanke an eine Staatskrise sei überzogen.
Die Krux mit dem "negativen Stimmgewicht"
Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden. Eine Partei kann also mehr Sitze im Bundestag haben als ein Konkurrent, obwohl sie bei der Wahl weniger Stimmen erhielt - und umgekehrt. Schuld daran sind auch die sogenannten Überhangmandate.
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass dieses "negative Stimmgewicht" gegen den Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht verstößt, weil es die Absicht der Wähler ins Gegenteil verkehrt.
Nach den grundsätzlichen Überlegungen von Union und FDP soll daher künftig jedes Bundesland separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Überhangmandate soll es aber auch weiterhin geben. SPD und Grüne äußern Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
dapd
