Reform der Gewerbesteuer droht zu scheitern

Die Chancen einer Reform der Gewerbesteuer werden mit den Zugeständnissen der Regierung an die Kommunen im Rahmen der "Hartz IV"-Verhandlungen immer geringer. Doch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Von Karin Birk

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sprach im Bundestag eine Reform der Gewerbesteuer an. Foto: dapd

Reform der Gewerbesteuer droht zu scheitern

Die Chancen einer Reform der Gewerbesteuer werden mit den Zugeständnissen der Regierung an die Kommunen im Rahmen der "Hartz IV"-Verhandlungen immer geringer. $(LEhttp://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/news/News-Bruederle-will-Gewerbesteuer-reformieren_5933554.html:Doch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben. "Wir müssen die Gewerbesteuer reformieren“, forderte er während der Mittelstandsdebatte im Bundestag.|_top)$

Vorausgegangen war das Angebot von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) an die Kommunen, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. Kosten, die allein im vergangenen Jahr knapp vier Milliarden Euro ausmachten. Zwar hatte die Bundesregierung schon vorher hier Zugeständnisse signalisiert. Sie hatte dies aber immer mit Zugeständnissen der Städte bei der strittigen Reform der Kommunalfinanzen verknüpft. Ihr Ziel war, Besteuerung von gezahlten Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten im Rahmen der Gewerbesteuer zu korrigieren. "Damit hat die Regierung ein wichtiges Faustpfand aus der Hand gegeben“, sagte der ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth. Nun sei nicht mehr mit Änderungen bei der Gewerbesteuer zu rechnen.

Die finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, Klaus-Peter Flosbach und Volker Wissing, haben dieselbe Sorge. Sie warnten daher die Regierung vor vorauseilenden Finanzzusagen. "Damit schmälert der Finanzminister die Erfolgsaussichten der Kommission zur Reform der Gewerbesteuer“, sagte Wissing. Flosbach ließ sich mit den Worten zitieren: "Wir wissen, dass wir den Kommunen Unterstützung geben müssen, aber ich erwarte auch eine Gegenleistung.“ Jetzt gebe es die Möglichkeit, eine Unternehmenssteuer einzuführen, bei der nicht länger ertragsunabhängige Elemente wie gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten in die Bemessungsgrundlage eingingen.

Die Reform der Kommunalfinanzen gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die sich Union und FDP gestellt haben. Bisher ist es so, dass die Unternehmen zwei Steuererklärungen abgeben müssen: eine für die Gewerbesteuer, eine andere je nach Gesellschaftsform für die Einkommensteuer (Personengesellschaften wie die meisten Handwerksbetriebe) oder für die Körperschaftsteuer (Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH). Personengesellschaften bekommen über die Einkommensteuer die Gewerbesteuerlast weitestgehend erstattet. Da das alles für die Unternehmen recht aufwändig ist, wird schon länger über eine Reform der Kommunalfinanzen diskutiert, bei der die Städte per saldo nicht schlechtergestellt werden, weiter über Gestaltungsmöglichkeiten verfügen und die Unternehmen von Bürokratie befreit werden.

Ursprünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dazu die Gewerbesteuer durch andere Steuerquellen für die Kommunen ersetzen. Doch insbesondere der Deutsche Städtetag hat sich erfolgreich dagegen gewehrt. Nun wäre Schäuble zufrieden, wenn in einem ersten Schritt ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer eingeführt würde. Seine Hoffnung: Wenn die Kommunen die Erfahrung machen, dass sie damit gut leben können, könnte das Instrument auf die Unternehmensbesteuerung übertragen werden. Dann könnte ein Zuschlagsrecht auf die Körperschaftsteuer an die Stelle der Gewerbesteuer treten. Doch dagegen sind sowohl die Liberalen, da sie darin zunächst einmal eine Steuererhöhung sehen, als auch die Städte. Diese befürchten, dass die armen Kommunen gezwungen werden, einen Steuerzuschlag zu erheben, so dass sie noch unattraktiver würden.