Reduzierte Mehrwertsteuersätze

Gleiches Recht für alle

László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und die Zollunion.Foto: EU-Kommission

Reduzierte Mehrwertsteuersätze

Wir brauchen eine Änderung der bestehenden EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Die EU-Länder müssen die Freiheit erhalten, bei so genannten arbeitsintensiven und lokal erbrachten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Das nutzt in erster Linie kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Vorschlag ändert nichts an dem Grundsatz, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Mitgliedsstaaten freiwillig ist. Ich schlage vor, in ausgewählten Sektoren, in denen davon ausgegangen werden kann, dass im Binnenmarkt keine echten Wettbewerbsverzerrungen entstehen, die fakultative Anwendung ermäßigter Sätze allgemein zuzulassen. In arbeitsintensiven Sektoren soll es die Gewissheit geben, dass auch nach 2010 ermäßigte Sätze fortbestehen und alle Mitgliedsstaaten sollten dieselben Möglichkeiten haben. Es gibt keinen Grund dafür, weshalb beispielsweise auf Dienstleistungen im Gaststättengewerbe in elf EU-Ländern ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden, in den 16 anderen aber nicht.

Es gibt bereits Modellversuche für reduzierte Sätze. Doch diese sind nur auf einige EU-Länder und bis zum Jahr 2010 begrenzt. Wir wollen allen Ländern zeitliche unbegrenzt die Möglichkeit einräumen, reduzierte Steuersätze einzuführen. Wir prüfen gegenwärtig noch, ob es zweckmäßig ist, ermäßigte Steuersätze für energiesparende Werkstoffe oder energieeffiziente Dienstleistungen zuzulassen.

Damit das deutsche Handwerk Nutzen aus dem Vorhaben der reduzierten Mehrwertsteuersätze ziehen kann, muss der Gesetzesvorschlag zuerst von allen 27 EU-Finanzministern angenommen werden. Und danach muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte.