Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abberufung Rechtsextremer Schornsteinfeger verliert Kehrbezirk

Ein Rechtsextremist kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht als Bezirksschornsteinfeger abberufen werden. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts die Berufung Lutz Battkes zu Recht widerrufen hat. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenaus zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe.

Schornsteinfeger Lutz Battke (r.) und sein Anwalt Thomas Jauch am Mittwoch in Leipzig kurz vor Beginn der Revisionsverhandlung zur Klage wegen Entzugs der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister. - © Jens Schlueter/dapd

Battke, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück.

Außerberufliches Verhalten nicht ausblenden

Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden.

Der Bundesinnungsverband der Schornsteinfeger begrüßt das Urteil und stimmt der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu. Schornsteinfeger seien schließlich als Behörde tätig, wenn sie Feuerstättenbescheide ausstellen und damit einen Verwaltungsakt vornehmen, erläutert Stephan Langer, Pressesprecher beim Bundesinnungsverband. Ein Kunde in Battkes Bezirk habe ihn also schon allein deswegen ins Haus lassen und bezahlen müssen, weil er hoheitliche Aufgaben für den Staat durchgeführt hat. Für ihn selbst sei die Vorstellung unerträglich, jemanden mit dieser politischen Gesinnung bei sich im Haus zu haben, unerträglich, so Langer.

Schwerste antisemitische Straftaten gebilligt

Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder habe er deutlich gemacht, dass er schwerste und zudem antisemitische Straftaten billige und die Täter sogar für verehrenswürdig halte. Damit offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz.

Haseloff spricht von wichtigem Signal

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte das Urteil als "ein wichtiges und richtiges Signal des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus." Wer im öffentlichen Auftrag tätig werde, könne nicht zugleich rechtsextremes und menschenverachtendes Gedankengut vertreten. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Magdeburger Landtag, Rüdiger Erben, verwies darauf, dass das Gericht festgestellt habe, dass es "nicht die Privatangelegenheit eines Bezirksschornsteinfegers ist, sich in seiner Freizeit als Nazi zu betätigen." dapd / fm