Der Linke-Politiker Bodo Ramelow muss im Streit um seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiter ohne Informationen aus bestimmten Akten auskommen. Das Bundesverfassungsgericht wies nach Angaben des Linke-Fraktionschefs in Thüringen eine entsprechende Beschwerde ab.
Ramelow bekommt nicht die gewünschte Akteneinsicht
Hamburg/Karlsruhe (dapd). Der Linke-Politiker Bodo Ramelow muss im Streit um seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiter ohne Informationen aus bestimmten Akten auskommen. Das Bundesverfassungsgericht wies nach Angaben des Linke-Fraktionschefs in Thüringen eine entsprechende Beschwerde ab. Damit bleibe es ihm und seinem Anwalt weiterhin verwehrt, zur juristischen Verteidigung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf Geheimdienstakten zurückzugreifen, die nicht als Personenakten gekennzeichnet sind.
Im Hauptsacheverfahren geht es um die Beobachtung Ramelows durch den Verfassungsschutz, die der Politiker für unrechtmäßig hält. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Observierung im Juli 2010 für recht- und verhältnismäßig erklärt. Das Gericht vertrat damals die Auffassung, Teile der Linkspartei wendeten sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Daraufhin legte Ramelow Verfassungsbeschwerde ein. Eine Entscheidung in Karlsruhe steht noch aus.
Beim Bundesverfassungsgericht ist außerdem seit 2007 eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag anhängig, die sich ebenfalls gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz richtet.
dapd
