Die Einschränkung von 400-Euro-Jobs ist umstritten. Argumente Pro und Contra Quote für Minijobs.
Quote für Minijobs?
PRO Existenzsichernde Normalarbeitsverhältnisse müssen die Regel sein. Inzwischen gibt es 7,3 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Das sind 1,6 Millionen mehr als noch im Jahr 2003. Damit ist jede vierte Beschäftigung ein Minijob. Für die Bundesregierung mag das ein Jobwunder sein, für die meisten Minijobber bedeutet es konkret jedoch: Minilohn, Miniarbeitnehmerrechte, Minirente. Der deutsche Arbeitsmarkt gleicht mittlerweile einem uferlosen Schlussverkauf, wenn es darum geht, Löhne zu senken und Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. Immer mehr Menschen können von ihrem Arbeitslohn sich und ihre Familien nicht mehr ernähren. Sie tappen in die Niedriglohnfalle und kommen da nicht mehr heraus. Diese Art von Beschäftigung hat sich als fataler Irrweg erwiesen. Bei Minijobs handelt es sich um keine zusätzliche Beschäftigung und von einer Brücke in sozialversicherungspflichtige Arbeit kann schon gar nicht die Rede sein. Vielmehr werden reguläre Stellen oftmals zerlegt in Ministellen. Der scheinbare Steuer- und Abgabenvorteil entpuppt sich bei Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter schnell zueinem schutzlosen Placebo. Dieser staatliche Fehlanreiz ist international einmalig und muss korrigiert werden. Neben einer generellen Abschaffung käme eine Einschränkung von Minijobs durch eine wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung, die gegenwärtig völlig fehlt, in Verbindung mit einer betrieblichen Minijob-Quote in Betracht. Zudem sollte ab einer Bagatellgrenze der volle Sozialversicherungsschutz gelten.
CONTRA Eine Quote auf Minijobs einzuführen, ist abzulehnen, da Minijobs reguläre Arbeit nicht in nennenswertem Ausmaß verdrängen. Auch muss zwischen der Entwicklung von Minijobs als Ergänzung zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer alleinigen Beschäftigung unterschieden werden. Der Anteil von Minijobs als Ergänzung zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - etwa dem gewollten Hinzuverdienst eines zuvor nichtbeschäftigten Ehepartners neben dem vollzeitbeschäftigten Ehepartner - stieg von 2004 bis 2010 von 1,6 auf 2,3Millionen und nahm um 42 Prozent zu. Im Gegensatz dazu nahm der Anteil von Minijobs als alleiniger Einkommensquelle deutlich langsamer zu: Von 2004 bis 2010 stieg der Anteil von 4,8 auf 4,9Millionen - ein Plus von 2,4 Prozent. Zudem sind Minijobs je nach Branche unterschiedlich verteilt, so dass es in bestimmten Branchen - wie im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Pflege - aus guten Gründen besonders viele Minijobs gibt. Hier würde eine Quote Beschäftigungschancen rauben. Geringfügige Beschäftigung hat den Arbeitsmarkt gewollt flexibilisiert, hat für viele Menschen zusätzliche Jobchancen geschaffen und neue Beschäftigungspotenziale erschlossen, vor allem im Einzelhandel. Minijobber haben diegleichen Arbeitsrechte wie alle anderen Beschäftigten auch und es gelten die festgelegten branchenspezifischen Mindestlöhne uneingeschränkt. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen geringfügiger Beschäftigung und niedrig entlohnter Arbeit.