Qualifikation
Der Gesetzgeber hat die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger streng begrenzt. Das heißt, wenn das Auto einen Eintonner ziehen darf, muss das für den Fahrer noch lange nicht gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 t steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 kg Gesamtgewicht ist die Obergrenze für ungebremste Hänger. Ist er gebremst, darf er das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Auto samt Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 t wiegen (Summe der zulässigen Gesamtgewichte aus den Papieren der beiden Fahrzeuge).
Ohne Probleme fährt allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 t lenken - wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Übrigens: Das Tempolimit für das Fahren mit Anhängern beträgt 80 km/h. Beginnt die Fuhre zu schlingern: sofort runter vom Gas und kräftig bremsen. dhz