Fahreignungsbewertungssystem. Was nach Bürokratiemonster klingt, ist nichts anderes als das neue Punktesystem für Verkehrssünder, das am 1. Mai in Kraft tritt. In Zukunft können schon kleine Fehler schwere Folgen für Autofahrer haben.
Ulrich Steudel

Der Automobil-Club Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass sich auch ansonsten regeltreue Autofahrer schnell Punkte einhandeln können. Und da statt wie bisher bei 18 Punkten der Führerschein schon bei 8 Punkten entzogen wird, sollten Autofahrer sich genau über die zu erwartenden Strafen informieren. Schon das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung bringt einen Punkt in Flensburg ein, dazu werden 60 Euro Bußgeld fällig.
Der AvD weist darauf hin, dass künftig zwar jeder Punkt einzeln verjährt – die Tilgung also nicht mehr gehemmt werden kann – die Fristen dafür aber drastisch verschärft wurden. Die Details erfahren Sie in unserem Handwerks-Wiki.
Delikte und Strafen
Wer meint, dass Punkte leicht vermeidbar sind, sollte seine Fahrgewohnheiten genau überprüfen, denn Punkte gibt es schon für Delikte, die auch versierten Autofahrern unterlaufen:
- Wer bei 101 km/h weniger als ca. 50 m Abstand hält, zahlt z.B. mit einem Punkt und 75 Euro; 50 m ist die Länge von zwei großen Fernlastzügen, ein Abstand, in den immer wieder andere Verkehrsteilnehmer einscheren. Die Regel „Abstand = halbe Tachogeschwindigkeit“ wird extrem wichtig.
- Wer an einem Linien- oder Schulbus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle hält, nicht mit ausreichendem Abstand vorbeifährt oder wartet, obwohl er Fahrgäste hätte vorlassen müssen und diese behindert, erhält einen Punkt und eine Geldstrafe von 60 Euro.
- Beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen mit „Grünpfeil“ muss man anhalten, sonst kostet es ebenfalls einen Punkt und 70 Euro.
- Fühlt sich ein Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet – auch ein Punkt und 60 Euro.
- Wer in einer engen, unübersichtlichen Straße oder Kurve so parkt, dass die Feuerwehr nicht vorbeifahren kann, erhält einen Punkt und zahlt 60 Euro; bei Behinderung der Rettungsfahrzeuge in einer Feuerwehrzufahrt kostet es sogar 65 Euro und einen Punkt.
- Und wer wegen des Tagfahrlichts bei erheblicher Sichteinschränkung durch Regen außerorts nicht merkt, dass er kein Abblendlicht eingeschaltet hat, wird das nach seinem Punkt für 60 Euro nicht mehr vergessen.
- Einen Punkt, 160 Euro und einen Monat Führerscheinentzug kostet es, bei 81 km/h weniger als ca.12 m Abstand zu halten – im dichten Verkehr geschieht dies häufig.
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kostet zu Recht 2 Punkte – und das gilt auch für den „Rempler“ auf dem Supermarktparkplatz. Um nicht zu Unrecht angezeigt zu werden, sollte man auch bei Verursachung kleiner Schäden immer die Polizei verständigen; bei größeren Schäden kann es auch um den Führerschein gehen und dann sind 3 Punkte fällig.
- Besonders heikel ist das Thema „unterlassene Hilfeleistung“, die 2 oder sogar 3 Punkte und den Entzug des Führerscheins bedeuten kann: man sollte an keinem Unfallort mehr vorbei fahren, ohne zu fragen, ob Hilfe benötigt wird!
- Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kostet immer mindestens 2 Punkte.
- Besonders gravierend ist das Thema „Nötigung“, denn die Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers kann zur Verhängung eines Fahrverbotes und damit 2 Punkte oder im schweren Fall auch 3 Punkte bei Führerscheinentzug auslösen. Wer angezeigt wird, sollte immer anwaltlichen Beistand suchen. Erfolgte die Anzeige zu Unrecht, bedarf es Zeugen und anderer Beweise, um vor Gericht die Unschuld zu belegen.