Verkehrsteilnehmer können Einsicht in ihr Punktekonto im Flensburger Zentralregister vom kommenden Montag (2. Mai) an auch via Internet beantragen. Voraussetzung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom Freitag der Besitz des neuen Personalausweises mit Daten-Chip sowie eines entsprechenden Lesegerätes. Das Kraftfahrt-Bundesamt verschickt die Auskunft wie bisher in Papierform.
Punkteanfrage in Flensburg ab Montag online möglich
Berlin (dapd). Verkehrsteilnehmer können Einsicht in ihr Punktekonto im Flensburger Zentralregister vom kommenden Montag (2. Mai) an auch via Internet beantragen. Voraussetzung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom Freitag der Besitz des neuen Personalausweises mit Daten-Chip sowie eines entsprechenden Lesegerätes. Das Kraftfahrt-Bundesamt verschickt die Auskunft wie bisher in Papierform. Minister Peter Ramsauer (CSU) nannte die Neuerung einen "wichtigen Schritt für mehr Bürgernähe".
Sein Sprecher Sebastian Rudolph sagte in Berlin, der Online-Antrag sei Teil der von Ramsauer angestrebten Reform des Punktesystems. Diese werde vor Ende der Legislaturperiode im Herbst 2013 vollendet. Einen konkreten Zeitpunkt wollte Rudolph nicht nennen. Er sagte, das Punktesystem werde auf die Frage hin untersucht, "ob bestimmte Strafen und Vorgehensweisen noch verhältnismäßig sind". Dazu würden auch Verkehrsexperten sowie Vertreter der Bundesländer und "Fachleute aus der Praxis" einbezogen.
Rudolph sagte, es handele sich um eine Reform für alle Verkehrsteilnehmer. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und zugleich für mehr Transparenz zu sorgen. Derzeit wüssten viele Bürger nicht, wie ihr Punktestand sei oder wann Punkte verfielen.
Der Sprecher wies einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurück, wonach die Regierung erwäge, die Grenze für den Verlust des Führerscheins von jetzt 18 auf 20 Punkte zu erhöhen. Diese Information "stammt nicht vom Minister", sagte Rudolph. Zu weiteren in dem Bericht genannten Details wollte er keine Stellung nehmen. "Es gibt viele Stellschrauben, an denen man drehen kann", gab Rudolph zu bedenken.
Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Winfried Hermann (Grüne), und der SPD-Verkehrsexperte Hans-Joachim Hacker warnten vor einer Heraufsetzung der Punktegrenze für den Führerscheinverlust. "Der Führerscheinentzug ist für viele Leute erst die Keule, die sie verstehen. An der Schraube würde ich nicht drehen", sagte Hermann der "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). Hacker sagte, eine Heraufsetzung der Punktegrenze wäre "ein verkehrtes Signal an diejenigen, die sich notorisch nicht an die Straßenverkehrsordnung halten".
Der ACE Auto Club Europa begrüßte die Überlegungen zur Reform des Punktesystems. "Gegen mehr Transparenz und eine Vereinfachung haben wir nichts einzuwenden", der Leiter des ACE-Bereichs Verkehrsrecht, Volker Lempp. Jede Änderung müsse sich aber daran messen lassen, "ob sie tatsächlich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt". Die Höhe der Punktzahl müsse sich an der Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes orientieren.
CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte, einzelne Punktestrafen sollten geändert werden. Wer ohne Plakette in einer Umweltzone fahre, sei zwar ein Umweltsünder, aber kein Verkehrssünder. Bisher gebe es dafür einen Punkt. "Nachvollziehbarer wäre stattdessen, das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt nicht nur wie bisher mit einem Punkt, sondern mit zwei Punkten zu ahnden", sagte Geis der "Bild"-Zeitung.
dapd
