Steuertipp Public Viewing im Betrieb: Das Finanzamt schaut mit

Für Betriebsveranstaltungen gilt derzeit ein Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung. Diese Freigrenze gilt jedoch nicht für unbegrenzt viele Events.

Steuertipp
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Bei Betriebsveranstaltungen gibt es eine steuerliche Grenze für die Teilnehmerkosten. Diese beträgt 110 Euro. Übersteigen die Kosten pro Teilnehmer bei einer Betriebsveranstaltung diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das heißt: Es fällt Lohnsteuer an. Diese Freigrenze gilt allerdings nur für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr.

Wird eine dritte Betriebsveranstaltung im Kalenderjahr durchgeführt, so entfällt ab der dritten Veranstaltung der Freibetrag und die gesamten Kosten sind lohnsteuerpflichtig.

Risiko beim Fußball-Event im Betrieb

Gab es im Jahr 2024 bereits zwei Betriebsveranstaltungen und organisiert der Betriebsinhaber eine Veranstaltung mit gemeinsamem Fußballschauen, kann es sich um eine dritte Betriebsveranstaltung im Jahr 2024 handeln und es ist Lohnsteuer abzuführen.

Steuertipp: Werden mehr als drei Betriebsveranstaltungen durchgeführt, kann der Betriebsinhaber frei entscheiden, für welche zwei Betriebsveranstaltungen die 110-Euro-Grenze in Anspruch genommen wird und für welche nicht. So kann die abzuführende Lohnsteuer möglichst gering gehalten werden. dhz