Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde über Berichte der "Bild"-Zeitung zur Unterhaltsaffäre des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer (SPD) abgewiesen. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns am Freitag auf dapd-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe).
Presserat weist Beschwerde gegen "Bild"-Berichte über Speer zurück
Berlin/Potsdam (dapd-lbg). Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde über Berichte der "Bild"-Zeitung zur Unterhaltsaffäre des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer (SPD) abgewiesen. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns am Freitag auf dapd-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe). Den Angaben zufolge hatte der Olympische Sportclub (OSC) Potsdam die Beschwerde eingereicht. Speer ist Präsident des Vereins.
Speer ist im September 2010 nach Berichten der "Bild"-Zeitung über eine Unterhaltsaffäre zurückgetreten. Der SPD-Politiker räumte später ein, für ein uneheliches Kind jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter hatte stattdessen Unterhalt vom Staat kassiert. Bekanntgeworden war die Affäre durch Berichte der "Bild"-Zeitung, die sich dabei auf einen E-Mail-Verkehr zwischen Speer und seiner ehemaligen Geliebten stützte.
Der OSC hatte sich beim Presserat über das Vorgehen der Zeitung beschwert. Nach Angaben von "Bild" argumentierte der Sportverein, die Zeitung habe sich "in Manier eines Geheimdienstes eines Unrechtsstaates von strafrechtlich verantwortlichen Dieben Daten verschafft". Die Berichterstattung habe auf Daten beruht, die von Speers gestohlenem Laptop stammten.
Der Beschwerdeausschuss des Presserates hat aber weder bei der Informationsbeschaffung noch den Veröffentlichungen der Zeitung eine Verletzung des Pressecodex gesehen. Bei der Bewertung einer Veröffentlichung komme es nicht auf die Zulässigkeit der Datenbeschaffung im Einzelnen an.
Da es sich bei den Umständen der Informationsbeschaffung und den dabei behilflichen Informanten um die geschützte Redaktion handele, treffe die Zeitung auch keine Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Quellen. Nach Ansicht des Ausschusses überwog zudem das hohe öffentliche Interesse die Persönlichkeitsrechte Speers. Tillmanns sagte, die Veröffentlichungen der "Bild"-Zeitung seien deshalb nicht angreifbar und die Beschwerde sei unbegründet.
Speer hatte sich vehement auch juristisch gegen die Veröffentlichungen gewehrt. Sein Anwalt reichte mehrere einstweilige Verfügungen gegen die geplante Berichterstattung ein. Letztlich konnte er jedoch eine Veröffentlichung nicht verhindern. Einige Verfahren Speers gegen den Springer Verlag laufen aber noch. Am Montag (18. April) will das Kammergericht Berlin Entscheidungen verkünden.
Der Ex-Minister macht nach Angaben des Springer Verlags, zu dem die "Bild"-Zeitung gehört, auch Entschädigungsansprüche in Höhe von 150.000 Euro geltend. Dagegen wiederum wehrt sich der Verlag ebenfalls mit einer Klage.
dapd
