So spät wie möglich wechseln Preiskampf bei Kfz-Versicherungen

Kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen am 30. November fallen wieder die Preise. Wer wechseln will, sollte deshalb genau die Preise vergleichen und noch ein wenig warten: Experten erwarten, dass die durchschnittlichen Kfz-Haftpflichtprämien bis in den November weiter sinken werden.

Wer seine Kfz-Police erst im Herbst wechselt, kann Geld sparen. - © DOC RABE Media/Fotolia

Laut einem Prämienindex, den das Vergleichsportal Check24 erstellt hat, zahlten Kunden im Oktober durchschnittlich 25 Prozent weniger für die neue Kfz-Versicherung als im August. Check24-Experten erwarten, dass die durchschnittlichen Kfz-Haftpflichtprämien bis in den November noch weiter sinken und bis zum Jahresende niedrig bleiben.

Nach dem Preiskampf um den Wechselstichtag am 30. November werden die Versicherer das Prämienniveau im neuen Jahr voraussichtlich wieder anheben.

Verbraucher, die vom aktuellen Preiskampf bei der Kfz-Versicherung profitieren möchten, müssen ihre Police bis zum 30. November kündigen. Ein Wechsel rechnet sich laut einer Analyse von Check24 in den meisten Fällen.

Eine Stichprobe zeige, dass Verbraucher durch einen Versicherungswechsel zum Teil mehr als 2.000 Euro im Jahr sparen. Auch eine umfassende Studie der Universität Leipzig ermittelte eine maximale Preisdifferenz von mehr als 2.000 Euro zwischen der teuersten und der günstigsten Versicherung.

Das Vergleichsportal Check24 hat Beispielrechnungen erstellt, mit denen Wechselwillige Versicherer vergleichen können. Außerdem können Sie anhand von Tabellen sehen, wann ein Wechsel in der Regel am günstigsten ist. Den Prämienindex und die Beispielrechnungen ist als PDF erhältlich.

Wechselwillige sollten Policen genau vergleichen

Was Sparfüchse bei einem Wechsel der Versicherung beachten sollten, hat der ADAC zusammengestellt:

  • Immer mehrere Angebote einholen und die Leistungen vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert.
  • Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko nicht gibt.
  • Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich die höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
  • Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unterschrieben ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung bis auf wenige Ausnahmen zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen.
  • Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
  • Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.

dhz