Beschluss des Europäischen Parlaments Post aus dem Ausland: Strafzettel werden künftig nachgeschickt

Wer im Urlaub zu schnell unterwegs ist, muss mit Post aus dem Ausland rechnen: Künftig sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Ahndung von Verkehrsdelikten zusammenarbeiten. Für welche Vergehen die neue Regelung gilt.

Wer im Ausland einen Verkehrsdelikt begeht, wird künftig EU-weit bestraft. - © Foto: colourbox.de

Künftig soll kein Verkehrssünder mehr seiner Strafe entgehen – auch wenn er den Strafzettel im EU-Ausland bekommen hat. Das hat das Europäi sche Parlament be schlossen und damit eine Richtlinie aus dem Jahr 2011 überarbeitet.

 "Natürlich sind die Bürger nicht begeistert, wenn sie einen Strafzettel bekommen, aber sie werden begrüßen, dass nun jeder in der EU gleich behandelt wird, egal wo ihr Fahrzeug zugelassen ist", so die spani sche Berichterstatterin Inés Ayala Sender. Die Richtlinie werde als  Ab schreckung für ausländi sche Fahrer dienen, die jetzt wissen, dass sie einer Strafe für ein im Ausland begangenes Verkehrsdelikt nicht entgehen können. Sie habe sich bereits als wirkungsvoller Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit im Verkehr erwiesen.

Acht Delikte werden geahndet

Ab 6. Mai 2015 sollen die Behörden der Mitgliedstaaten demnach Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern anderer EU-Länder bekommen. EU-weit geahndet werden künftig folgende Delikte:

  • Ge schwindigkeitsübertretungen
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Trunkenheit am Steuer
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Schutzhelm
  • Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
  • Telefonieren am Steuer
Ursprünglich sollte diese Richtlinie bereits im Jahr 2013 in Kraft treten. Aufgrund einer fal schen Rechtsgrundlage war sie jedoch vom Europäi schen Gerichtshof im Mai 2014 annulliert worden und musste überarbeitet werden.

 "Endlich sind die rechtlichen Unsicherheiten durch die überarbeitete Richtlinie ausgeräumt. Damit wird klargestellt, dass Verkehrsregeln in allen EU-Ländern zu respektieren sind", kommentierte Ismail Ertug, verkehrspoliti scher Sprecher der Sozialdemokraten im Europäi schen Parlament, die Ent scheidung.

Ferber: Strafen angleichen

"Damit der EU-weite Austau sch von Daten über Verkehrssünder kein zahnloser Tiger bleibt, müssen gleichzeitig auch die Verkehrsvor schriften wirklich grenzüber schreitend durchgesetzt werden", so Ertug weiter. "Nur so können wir die Sicherheit im Straßenverkehr in der gesamten EU weiter verbessern, um unser Ziel von Null Verkehrstoten und Null Schwerverletzten bis zum Jahr 2050 zu erreichen."

Markus Ferber, Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäi schen Parlament, forderte in einem nächsten Schritt, die Strafen für Verkehrsdelikte anzugleichen. "Beim Thema Bußgeld sind die Unter schiede in der EU sehr groß. Verkehrsdelikte sollten in ganz Europa gleich bestraft werden", so der CSU-Abgeordnete im Europäi schen Parlament.  

Die EU-Kommission soll nun die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie bis Ende 2016 auswerten. In Dänemark, Irland und Großbritannien gilt eine zweijährige Übergangsfrist . sch