Anlagevermittler müssen die von ihnen angebotenen Investitionsmöglichkeiten auf Plausibilität prüfen. Bieten sie hanebüchene Anlagen mit angeblichen Traumrenditen an, ohne sie sich genauer anzusehen, haften sie, wenn das Geschäft platzt und das Geld weg ist. Das entschied das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Plausibilitätsprüfung notwendig
Coburg (dapd). Anlagevermittler müssen die von ihnen angebotenen Investitionsmöglichkeiten auf Plausibilität prüfen. Bieten sie hanebüchene Anlagen mit angeblichen Traumrenditen an, ohne sie sich genauer anzusehen, haften sie, wenn das Geschäft platzt und das Geld weg ist. Das entschied das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
In dem Fall hatte ein Anlagevermittler einem Kunden im Jahr 2006 ein Geschäft empfohlen, das zu 100 Prozent sicher sei und binnen 15 bis 16 Monaten 350 Prozent Rendite abwerfen sollte. Angeblich handelte es sich um einen streng geheimen Handel mit "internen Bankinstrumenten", deren Existenz der Weltöffentlichkeit verschwiegen werde. Der Kunde investierte 100.000 Euro in eine ausländische Gesellschaft. Eine Rendite oder die Rückzahlung blieben aber aus.
Angeblich gebe es bei dem Projekt Schwierigkeiten mit der Staatsanwaltschaft, erklärte der Chef der ausländischen Gesellschaft damals dem Gericht zufolge. Später musste er aus anderen Gründen ins Gefängnis. Geld sah der Kunde jedenfalls nicht. Der Vermittler hielt allerdings auch vor Gericht daran fest, dass das Geld noch fließen werde. Zudem sagte er, er habe seinem Kunden lediglich die Anlagemöglichkeit vorgestellt und sich auf die Informationen der Gesellschaft verlassen, aber keine eigenen Versprechen gemacht.
Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen. Eine absolut sichere Geldanlage mit 350 Prozent Rendite in so kurzer Zeit gebe es nicht, befand es. Der Anlagevermittler habe das Angebot nicht ausreichend auf Plausibilität geprüft. Er habe im Gegenteil "erschreckende Unkenntnis" bewiesen. Der Kunde soll nun sein Geld vom Vermittler wiederbekommen. Dieser bekommt dafür die gekauften Anteile an der Gesellschaft. Er könne dann selbst versuchen, das Geld zurückzubekommen, entschied das Gericht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
(AZ: 23 O. 100/10)
dapd
