Handwerk kritisiert Pläne zum Vergaberecht überzeugen nicht

Der Gesetzentwurf zum neuen Vergaberecht ist bislang wenig mittelstandsfreundlich, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Noch ist jedoch Zeit für Korrekturen.

Die Pläne zur Vergaberechtsreform überzeugen das Handwerk bislang nicht. - © Foto: Ivan Kruk/fotolia

Die Reform des Vergaberechts für öffentliche Aufträge steht an. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes veröffentlicht. Ziel ist es, die Auftragsvergabe zu vereinfachen und mittelstandsgerechter zu machen. Zudem sollen Vergaben stärker Sozial-, Umwelt- und Klimaschutzaspekte berücksichtigen. Es ist die größte Reform des Vergaberechts seit dem Jahr 2004.

Neue Barrieren statt Bürokratieabbau

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat den Referentenentwurf auf Herz und Nieren geprüft. Zwar enthält der Entwurf nach ZDH-Ansicht manche Regelung, die tatsächlich zu mehr Effizienz führt. Allerdings enthalte der Entwurf auch viele kritische Punkte, die die Barrieren für den Mittelstand wachsen ließen. Was an Einfachheit und Schlankheit versprochen wurde, kann nicht eingehalten werden.

Der Entwurf kommt erst nach der Sommerpause in den Bundestag. Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass er auch noch nicht mit den anderen Ministerien abgestimmt ist. An folgenden Stellen ist aus Sicht des ZDH nachzubessern:

  • Durch die kommunale Vergabe "In-House" sowie die interkommunale Zusammenarbeit dürfen in der Zukunft laut ZDH keine neuen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Handwerks entstehen.
  • Durch die geplanten Vorschriften über vergabefremde Aspekte drohen die Verfahren deutlich komplexer zu werden. Es geht dabei um etwa Umwelt- oder Sozialaspekte. "Das Vergaberecht darf nicht zur Umsetzung allgemeinpolitischer Ziele zweckentfremdet werden", sagt der Handwerksverband. Das Prinzip des strikten Auftragsbezugs jeder Anforderung müsse daher Eingang in die Regelungen finden.
  • Durch die neue Vergabeverordnung wird das bewährte Vergaberechtssystem der Kaskade (Gesetz, Verordnung sowie Vergabe- und Vertragsordnungen) beschädigt. Auftraggeber und Auftragnehmer gestalten dann nicht mehr bei den praxisrelevanten Regelungen in den Ausschüssen mit.
  • Bezüglich der elektronischen Abwicklung von Vergaben ist klarzustellen, dass die Übergangsfristen (bis spätestens April 2017 für zentrale und bis Oktober 2018 für sonstige Vergabestellen) im GWB und in nachfolgenden Verordnungen ausgeschöpft werden. Voraussetzung bleibt zudem die Versorgung mit schnellem Breitband.

Separate Regelungen für den Bau

Weitere Anpassungen sollen in einer neuen Vergabeverordnung erfolgen, in die dann auch die Regelungen der bisherigen VOL/A EG (Lieferungen und Leistungen) integriert werden. Für Bauaufträge soll die VOB/A EG weiterhin als separates Regelwerk bestehen bleiben. Vorgesehen ist zudem, dass künftig alle Verfahren komplett elektronisch abzuwickeln sind.

Der Druck zur nationalen Reform kommt aus Brüssel. Der Rechtsrahmen für größere Vergaben wird durch europäische Richtlinien gesetzt. Die EU-Richtlinien wurden 2014 novelliert. Binnen zweier Jahre – bis April 2016 – müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt sein.

Das Vergaberecht hat allgemein das Ziel, eine effiziente Beschaffung der öffentlichen Hand zu sichern, und das "bei transparenter sowie benachteiligungsfreier Auftragsvergabe an fachkundige Unternehmen", wie es heißt. Ob es am Ende eine Verbesserung wird, wie Brüssel versprach, oder eine Verschlechterung, wird sich erst noch in der Praxis erweisen müssen. dhz