Kurz vor der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich Gegner und Befürworter in Stellung gebracht. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) warb am Mittwoch für eine begrenzte Zulassung der PID.
PID-Gegner und -Befürworter bringen sich in Stellung
Berlin (dapd). Kurz vor der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich Gegner und Befürworter in Stellung gebracht. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) warb am Mittwoch für eine begrenzte Zulassung der PID. Die Anhänger eines strikten Verbots warfen den Befürwortern der Gentests vor, mit einer "gesetzlich erlaubten Auswahl von Embryonen" einen ethischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel zu erzwingen.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die Zulassung der umstrittenen Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung. Die Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik wird - wie bei ähnlich heiklen ethischen Fragen - jenseits aller Parteivorgaben freigegeben. Es liegen drei Anträge vor, ob Gentests an Embryonen mit Strafandrohung verboten, in sehr engen Grenzen zugelassen oder nur für schwere Erbkrankheiten freigegeben werden sollen.
Von der Leyen schrieb im "Hamburger Abendblatt", sie sei nach reiflicher Abwägung dafür, die PID in klaren, engen Grenzen zu erlauben: "Meine Erfahrungen als Ärztin haben mich am strengen Verbot zweifeln lassen." Die PID sei eine medizinische Hilfe für erblich schwer vorbelastete Paare, die Angst vor einer weiteren natürlichen Schwangerschaft haben. "Ihnen wollen wir Mut machen", sagte die Ministerin.
Ein Verbot der PID hieße dagegen, "die Augen vor den neuen Möglichkeiten der Medizin zu verschließen, schwierige moralische Konflikte aber an die Eltern weiter zu delegieren", gab von der Leyen zu bedenken.
"Der selektive Blick der PID stellt in der Konsequenz eine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens dar", heißt es dagegen in einem Brief des CDU-Rechtsexperten Günter Krings und des CSU-Gesundheitspolitikers Johannes Singhammer an die Unions-Abgeordneten, aus der die "Financial Times Deutschland" zitiert. "Embryonen sind keine Gegenstände, mit denen nach Belieben verfahren werden kann."
Der CDU-Politiker Peter Hintze, ein Befürworter der Gentests, schrieb, "die Erfahrungen in Europa zeigen, dass eine verantwortliche PID-Praxis und eine wachsende Achtung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gleichzeitig festzustellen sind". Der zentrale Gedanke seines Gesetzentwurfs sei, "einen schwer wiegenden Schwangerschaftskonflikt beziehungsweise eine Fehl- oder Totgeburt und damit eine schwere Gefahr für die seelische und körperliche Gesundheit der Frau von vornherein zu vermeiden".
Bei der PID wird das Erbgut von Embryonen aus künstlicher Befruchtung darauf untersucht, ob schwere Krankheiten oder Behinderungen zu erwarten sind. Nur gesunde Embryonen werden danach in den Mutterleib eingesetzt.
In Deutschland galt die PID bis 2010 als verboten. Die meisten Juristen lasen dies aus dem Embryonenschutzgesetz heraus, das künstliche Befruchtungen regelt. Im Juli vergangenen Jahres sprach der Bundesgerichtshof jedoch einen Arzt frei, der PID angewendet hatte. Der Mediziner hatte sich selbst angezeigt, um die Rechtslage klären zu lassen.
Sollte im Parlament für keinen der drei Entwürfe eine Mehrheit zustande kommen, bleibt es bei der geltenden Praxis, nach der die PID unter bestimmten Voraussetzungen geduldet wird.
dapd
