"Phubbing" nennt sich das Phänomen, bei dem eine Person ständig auf ihr Smartphone starrt und dadurch die Menschen um sich herum vernachlässigt. Unhöflich ist das nicht nur im Privatleben, sondern ganz besonders während der Arbeitszeit. Was können Ausbilder tun, wenn der Azubi ein "Phubber" ist? Ausbildungsberater Peter Braune gibt Tipps.

Das Kunstwort "Phubbing" setzt sich aus den englischen Begriffen "Phone" und "Snubbing" (deutsch: brüskieren) zusammen. Phubbing ist eine absolut unhöfliche und mehr als lästige Angewohnheit, mit der Menschen vor den Kopf gestoßen wird. Überall und bei jeder Gelegenheit ist zu beobachten, wie Smartphone-Besitzer ihre mehr oder weniger sinnfreien Nachrichten auf dem Display lesen oder solche dort eintippen. Dabei vernachlässigen sie alle, mit denen sie in diesem Augenblick zusammen sind und blenden das ganze Drumherum aus. Das alles geschieht häufig auch während der Ausbildung im Betrieb oder im Berufsschulunterricht.
Eine traurige Folge davon ist, dass kaum noch eine richtige Unterhaltung stattfindet. Diese Zeitgenossen werden nicht müde, überall und rücksichtslos ihre technischen Prothesen zu benutzen. Sie signalisieren mit ihrem rüpelhaften Verhalten wie unwichtig ihnen ihre Mitmenschen sind. Das persönliche Gespräch bedeutet weniger als eine Nachricht. Diese Form des Umgangs ist frech, beleidigend und unsozial.
Was tun bei "Phubbing"?
Zu dieser Personengruppe gehört offensichtlich auch eine junge Frau. Sie lernt den Ausbildungsberuf Bäckereifachverkäuferin in einer alteingesessenen Bäckerei. Sie muss unbedingt immer erreichbar sein, auch wenn sie überhaupt nicht bei der freiwilligen Feuerwehr im Ort mitwirkt. Mit ihrem Smartphone antwortet sie auf WhatsApp-Nachrichten oder postet auf Instagram. Außerdem sieht sie immer wieder nach, ob E-Mails eingegangen sind.
Auf die Hinweise des Meisters, dass er zwar bis zu einem gewissen Punkt akzeptiert, was sie da macht, aber einfach zu viel Lehrzeit verplempert wird und die Kundschaft immer wieder unnötig warten muss, reagiert sie etwas gereizt. Diese Einstellung findet sie altmodisch und hat überhaupt kein Verständnis dafür, wenn sie immer wieder beim Chatten unterbrochen wird.
Vielleicht hilft ihr ein Hinweis aus der rechtlichen Ecke. Lehrlinge müssen sich während der Ausbildungszeit im Betrieb an ihre Pflichten aus dem Lehrvertrag halten. Auch wenn es weder eine Vereinbarung noch Anweisung gibt, sollten sie darauf achten. Wer während der Arbeitszeit ständig sein Smartphone benutzt, kann auch gekündigt werden.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.