Pflegereform 2008: Die wichtigsten Verbesserungen

Pflegereform 2008: Die wichtigsten Verbesserungen

- die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht,

- der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),

- in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,

- ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,

- Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für deren Aufbau entscheiden,

- pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung,

- niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe werden gefördert,

- ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.www.bmg.bund.de

Quelle: Bundesgesundheitsministerium