Die Versicherer bieten unzählige verschiedene Modelle an privaten Zusatzleistungen zu den gesetzlichen Versicherungen an. So auch bei der Pflegeversicherung. Wer das Risiko eines Pflegefalls absichern möchte, sollte sich gut informieren, denn die Leistungen unterscheiden sich stark. Ein Überblick über die verschiedenen Modelle.

Pflegetagegeldversicherung
Da ist zum einen die Pflegetagegeldversicherung: Hier wird ein Tagessatz vereinbart, der bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt wird. Dagegen zahlen die meisten Pflegezusatzversicherungen das volle Tagesgeld erst bei Pflegestufe III oder bei stationärer Pflege aus - entsprechend gibt es in den Pflegestufen I oder II meist zwischen 25 und 50 Prozent.
Tagegeldpolicen sind deshalb vor allem dann eine gute Wahl, wenn im Pflegefall frei über das Geld verfügt werden soll. Dann können stationäre Aufenthalte genauso finanziert werden wie häusliche Pflegemaßnahmen oder pflegefremde Leistungen, etwa eine Putzfrau. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beiträge dauerhaft sicher aufgebracht werden können.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung leistet dagegen Zuschüsse zu den Pflegekosten, die tatsächlich entstehen. Je nach Police werden bis zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten getragen - nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Allerdings hat der Versicherte bei einer Pflegekostenversicherung keinen Zugang zum Geld und kann - anders als beim Pflegetagegeld - nicht frei darüber verfügen. Pflegekostentarife sind damit vor allem dann die richtige Wahl, wenn eine stationäre oder professionelle ambulante Pflege gewünscht wird und die dadurch entstehenden, nachweisbaren Kosten abgedeckt werden sollen.
Pflegerentenversicherung
Bei einer Pflegerentenversicherung legt der Kunde einen Monatsbeitrag fest, der in die Absicherung fließt. Auf Basis der geleisteten Beiträge wird von der Versicherung später eine lebenslange Rente bezahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.
Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei ausschließlich nach der Pflegestufe, nicht danach, wo die Pflege stattfindet oder durch wen sie erfolgt. Die Pflegerentenpolicen sind vor allem dann die richtige Wahl, wenn das Pflegerisiko mit einer konstant kalkulierbaren Prämie abgesichert werden soll.
Versicherung fördern mit "Pflege-Bahr"
Seit Anfang des Jahres gibt es die geförderte Pflegezusatzversicherung. Der Staat bezuschusst sie mit fünf Euro pro Monat. Um den Zuschuss zum "Pflege-Bahr", benannt nach Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), zu erhalten, müssen die Policen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: So muss der Eigenanteil des Versicherten mindestens 10 Euro betragen, zusammen mit dem Zuschuss muss die Police also mindestens 15 Euro im Monat kosten.
Dafür muss sie in Pflegestufe III mindestens eine Leistung von 600 Euro monatlich vorsehen und darüber hinaus in allen vier Pflegestufen Leistungen anbieten. Außerdem muss der Vertrag einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vorsehen sowie auf eine Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. dapd