Ausbildungsserie Pausenzeiten für Azubis: Was Ausbilder wissen müssen

Pausenzeiten für Azubis sind keine nette Geste, sondern gesetzliche Pflicht. Wer die Regeln ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Ausbildungsberater Peter Braune fasst zusammen, worauf Betriebsinhaber im Handwerk achten müssen.

Trägt zur Entspannung bei: die Pause bewusst ohne Smartphone gestalten. - © Seventyfour - stock.adobe.com

Pausen dienen der Erholung und sind für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Auszubildenden unerlässlich. Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind klar und unterscheiden sich je nach Alter und täglicher Arbeitszeit.

Was das Gesetz für Pausenzeiten vorschreibt

Für jugendliche Lehrlinge ist die Regelung klar gestaffelt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden haben sie Anspruch auf 30 Minuten Pause. Dauert der Arbeitstag länger als sechs Stunden, stehen ihnen 60 Minuten zu. Wichtig ist auch die Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.

Bei volljährigen Auszubildenden sind die Vorgaben etwas anders: Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Die ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss hier mindestens elf Stunden betragen.

Generell gilt für alle Pausen: Sie müssen im Voraus feststehen, mindestens 15 Minuten am Stück dauern und dürfen nicht direkt am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen.

Pflichten des Betriebs: Planen und durchsetzen

Als Chef sind Sie in der Pflicht, die Pausen nicht nur zu gewähren, sondern auch fest im Betriebsablauf zu verankern. Sie müssen dafür sorgen, dass die Lehrlinge ihre Auszeit auch wirklich nehmen.

Ein häufiger Fehler: Den Azubi die Pause überspringen zu lassen, damit er früher gehen kann. Das ist strikt verboten – selbst wenn der Lehrling freiwillig darauf verzichten möchte. Verweigert ein Auszubildender die Pause, verstößt er gegen seine Vertragspflichten.

Gut zu wissen: Zigarettenpausen gelten nicht als gesetzliche Ruhepausen und müssen nachgearbeitet werden, falls es keine andere betriebliche Vereinbarung gibt. Für reine Bildschirmarbeit gibt es zudem die Empfehlung, alle 50 Minuten eine kurze, fünfminütige Unterbrechung einzulegen.

Der Pausenraum: Mehr als nur ein Tisch

In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ist ein eigener Pausenraum Pflicht. Diese Regel kann aber auch schon bei kleineren Teams greifen, wenn es aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen nötig ist. Der Raum muss Tageslicht, frische Luft und Schutz vor Zugluft bieten. Der Weg dorthin sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Ein abgetrennter Bereich kann ausreichen, solange die Erholung dort möglich ist.

Hohe Strafen bei Verstößen

Wer die Pausenregeln für seine Azubis fahrlässig oder vorsätzlich ignoriert, handelt sich eine Ordnungswidrigkeit ein. Das kann teuer werden: Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen. In schweren Fällen kann ein Verstoß sogar als Straftat gewertet werden.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.