BGH-Grundsatzentscheidung Pauschale Entgelte für Geschäftskonten unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat der Klage eines Versicherungsmaklers stattgegeben, der gegen bestimmte Kontoführungsgebühren der Sparkasse geklagt hatte. Das Urteil betrifft Millionen Unternehmenskunden.

Pauschale Entgelte für Geschäftskonten sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. - © Foto: Corgarashu/Fotolia

Kunden können zu viel gezahlte Entgelte in der Kontoführung einer Bank zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 434/14). Dabei stellte er die Unwirksamkeit einer Klausel fest, die als Teilentgelt für die Führung eines geschäftlichen Girokontos einen einheitlichen Preis "pro Buchungsposten" festlegt. Banken dürften damit nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen.

Festpreis pro Buchungsposten

Geklagt hatte ein Versicherungsmakler, der eine Kostenrückerstattung von der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau in Höhe von rund 77.600 Euro forderte. Er war der Ansicht, dass die Summe im Zeitraum von 2007 bis 2011 unberechtigt erhoben wurde.

Bei den etwa 25.000 Versicherungsverträgen, die der Makler verwaltet, kam es häufig zu einer Rückbelastung der Lastschriften. Dafür berechnete die Sparkasse eine Bearbeitungsgebühr sowie ein sogenanntes Buchungskosten-Entgelt von 32 Cent pro Buchungsposten .

Die Kosten für diese Buchungsposten würden ihn unangemessen benachteiligen, so der Kläger. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Eine offizielle Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zum Urteil können Sie hier einsehen. dpa/dhz