Die Sächsische Landesärztekammer wendet sich gegen eine vom Landeswirtschaftsministerium genehmigte Rechtsvorschrift, die Augenoptikern künftig wichtige medizinische Augenuntersuchungen ermöglichen soll.
Optiker sollen Augen untersuchen
Vizepräsident Erik Bodendieck sagte der Nachrichtenagentur ddp, dass die Beurteilung des Augenhintergrundes oder der vorderen Augenabschnitte sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Auge diagnostisch-therapeutische Eingriffe seien, die von Ärztn ausgeführt werden müssten.
Die vor wenigen Monaten vom Dresdner Wirtschaftsministerium genehmigte Rechtsvorschrift der Handwerkskammer sehe vor, dass künftig Augenoptiker nach einer Fortbildung diese Untersuchungen vornehmen dürften. "Das ist aus meiner Sicht rechtswidrig", sagte Bodendieck und fügte hinzu: "Hier ist handwerklich schlecht gearbeitet worden."
Das Wirtschaftsministerium habe diese neue Regelung auf den Weg gebracht, ohne im Genehmigungsverfahren das Gesundheitsministerium mit einzubeziehen. "Wir erleben seit Jahren eine deutliche Aufweichung bestehender Rechtsvorschriften. Das ist eine Entwicklung, die zum Schutz der Patienten zwingend verhindert werden muss", sagte Bodendieck. Er hoffe nun auf eine Auseinandersetzung der Ministerien, damit diese Rechtsvorschrift keine Anwendung findet. Sachsen sei ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Verordnung genehmigt wurde.
Anstatt Augenoptiker für diese medizinischen Augenuntersuchungen heranzuziehen, müssten die Augenärzte dafür vergütet werden, forderte er. Die Beurteilung des Augenhintergrundes etwa bei Diabetes sei ein "diffiziles Problem". Eine falsche oder verzögerte Behandlung könne bei Diabetikern bis zur Blindheit führen.
ddp
