Kabinett beschließt EEG-Reform Ökostrom-Ausbau: So sehen die Pläne aus

Lange wurde über die EEG-Reform gestritten. Jetzt steht fest: Der Ausbau geht weiter, aber Windstrom an Land wird gedrosselt. Auch für das Handwerk sind damit nicht alle Probleme gelöst.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll von 2017 an die Förderung von Ökostrom umgestellt werden. - © DeVIce/Fotolia

Das Bundeskabinett hat heute die künftigen Vorgaben für die Förderung von Ökostrom beschlossen. "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien", sagte Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) nach dem Beschluss des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) im Kabinett. So soll künftig die Höhe der EEG-Vergütung durch Ausschreibungen am Markt festgelegt werden. Damit "gelingt ein Schritt hin zur marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Stromwende“, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Gleichwohl sieht das Handwerk noch Nachbesserungsbedarf. Das EEG soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden, damit es Anfang 2017 in Kraft treten kann.

Handwerk kritisiert besondere Ausgleichsregelung

Für ungerecht hält Schwannecke nach wie vor die „besondere Ausgleichsregelung“ bei der EEG-Umlage für größere Stromverbraucher. "Es kann nicht sein, dass Hersteller von Teigrohlingen, die Supermärkte beliefern, von der EEG-Umlage befreit sind, und der Bäcker um die Ecke die volle EEG-Umlage bezahlt, aber mit dem Supermarkt konkurrieren muss“, sagte er. Noch immer müssten die Stromkostenerleichterungen vom Mittelstand und den Privathaushalten finanziert werden. Die Kosten der besonderen Ausgleichsregelungen sollten statt über die EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln gedeckt werden. Dann könnten Stromverbraucher wie einmal versprochen tatsächlich bei den Kosten der Energiewende entlastet werden.

Hier die wichtigsten Punkte des Kabinettsbeschlusses

Ausschreibung statt Garantiepreise

Ab 2017 sollen die bisher auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen wegfallen. Stattdessen werden Projekte ausgeschrieben: Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag. Insgesamt wird eine jährliche Höchstmenge für Windenergie an Land und auf See sowie Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt. Der Regimewechsel ist auch im Sinne der EU-Kommission. Kleine Anlagen bis zu 750 Kilowatt werden von der Ausschreibung ausgenommen. Das Handwerk begrüßt die Ausnahmereglung für kleine Anlagen. Allerdings sollte die Bagatellgrenze nach Ansicht von Schwannecke nicht von 1 MW auf 750 kW verringert werden.

Kostenanstieg soll gedämpft werden

Mit dem EEG 2016 sollen Überkapazitäten verhindert beziehungsweise abgebaut werden und der Kostenanstieg beim Ökostromausbau gedämpft werden. Denn allein 2015 haben Verbraucher und Stromkunden für die Ökostrom-Umlage 25 Milliarden Euro aufgebracht. Gleichzeitig sollen die Klimaschutzziele eingehalten werden.

Gesteuerter Ausbau von Erneuerbaren

Bis zum Jahr 2025 sollen etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs aus Ökostrom-Quellen kommen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent. Allerdings reichen die Stromnetze gar nicht, um den Strom in Industriegebiete zu transportieren. Der Ausbau von Ökostrom sowie der Netze sollen deshalb besser verzahnt werden. Der Zubau mit neuen Windparks an Land soll gedrosselt und im Norden an die knappen Netzkapazitäten angepasst werden.

Gedrosselter Ausbau von Windenergie an Land

Für Windparks an Land (Onshore) sollen 2017, 2018 und 2019 jeweils 2800 Megawatt brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Das entspricht einer Menge von rund 1000 Windrädern. Darin sind auch neue Anlagen enthalten, die an bestehenden Standorten alte ersetzen. Die Förderung neuer Windparks soll einmalig zum 1. Juni 2017 um fünf Prozent gekürzt werden. Vereinbart wurde auch ein "atmender Deckel" für den Fall, dass der Zubau über den Korridor steigt. Vorzieheffekte und damit verbundene Marktverzerrungen sollen vermieden werden. Bei der Ausschreibung gelten erleichterte Bedingungen für kleine Akteure, damit sie faire Chancen haben.

Feste Ausbauziele für Windparks auf See

Hier sieht das bisherige EEG 2014 ein Ausbauziel von 6500 Megawatt für 2020 und von 15 000 Megawatt für 2030 vor. Das entspricht rechnerisch der Leistung von etwa einem Dutzend Kernkraftwerken. Um auf einen kontinuierlichen Ausbau zu kommen, sollen mit jährlichen 730 Megawatt die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt werden. Bund und Länder betonen auch, dass bei Offshore-Wind die Netzanbindung an Land sichergestellt werden muss.

Ausschreibungen für große Solaranlagen

Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Vorher waren es 400 Megawatt. Kleine Anlagen auf Dächern sollen aber wie bisher gefördert werden. Neben Freiflächen werden aber nun auch andere große Anlagen ab 750 Kilowatt einbezogen. Demnach müssen sich alle großen Photovoltaik-Anlagen dem Wettbewerb stellen.

Biogasanlagen werden in die Förderung einbezogen

Biomasse soll in die geplante Ausschreibung aufgenommen werden. In den ersten drei Jahren ist ein Ausbau von 150 Megawatt für Neu- und Bestandsanlagen geplant. Für 2020 und 2021 sollen es 200 Megawatt sein. Dieser Kompromiss auf Druck der CSU wird sich nach Ansicht von Beobachtern bei den Kosten für die Verbraucher zusätzlich niederschlagen.

Netzausbau soll beschleunigt werden

Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest, pochen aber auf mehr Tempo, nachdem man den bisherigen Ausbauplänen hinterherhinkt. Die Hoffnung ist, dass ein schnellerer Netzausbau die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren senkt. Übergangsweise soll der Ausbau von Windenergie dort lokal gedrosselt werden, wo der Netzausbau sich verzögert und der Stromüberschuss besonders hoch ist. Das betrifft im Kern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Dort soll die Ausschreibungsmenge auf 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden. Diese Ausbaumengen fallen aber nicht weg. Sie wollen vielmehr anders über Deutschland verteilt werden. dpa/bir