Gericht bestätigt Forderung wegen Fehlern in Rechenschaftsbericht NPD muss 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen

Die NPD hat im Streit um einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht vor Gericht eine schwere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Montag die von der Bundestagsverwaltung geforderten Sanktionszahlungen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro und korrigierte damit ein Urteil der Vorinstanz, die eine Strafzahlung in nur halber Höhe festgesetzt hatte.

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NPD muss 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen

Berlin (dapd). Die rechtsextreme NPD hat im Streit um einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht vor Gericht eine schwere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Montag die von der Bundestagsverwaltung geforderten Sanktionszahlungen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro und korrigierte damit ein Urteil der Vorinstanz, die eine Strafzahlung in nur halber Höhe festgesetzt hatte. Dem OVG zufolge verstieß die NPD bei der Vorlage des Rechenschaftsberichts 2007 mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten und ist daher zur Zahlung verpflichtet.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Bescheid des Deutschen Bundestages vom März 2009. In dem Rechenschaftsbericht hatte die rechtsextreme Partei unter anderem ihre Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen zu gering angegeben. Die Behörde hatte bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Gemäß Parteiengesetz wurde daraufhin gegen die NPD eine Sanktion in doppelter Höhe der im Bericht ausgewiesenen falschen Angaben, also über 2,5 Millionen Euro, verhängt. Der Bescheid sei zu Recht ergangen, heißt es im Urteil.

Gericht kippt Urteil der Vorinstanz

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dagegen im Urteil vom Mai 2009 lediglich Fehler in Höhe von 635.677,90 Euro festgestellt und daher die geforderte Strafzahlung auf die Hälfte reduziert. NPD und Bundestagsverwaltung waren dagegen in Berufung gegangen. Das OVG hat im Verfahren nunmehr "Unrichtigkeiten über 1,25 Millionen festgestellt" und daher das erstinstanzliche Urteil gekippt. In der mündlichen Verhandlung wurde nicht nur über die Unrichtigkeiten im Bericht debattiert, sondern auch darüber, in welcher Form dieser eingereicht wurde und darüber, ob die Sanktionen "verhältnismäßig" sind.

Bericht muss "transparent" sein

Ob der Bericht, wie von der NPD behauptet, "in loser Blattsammlung" oder "getackert" bei der Behörde vorgelegt wurde, sei für die Entscheidung unerheblich, hatte der Richter im Verfahren betont. "Transparenz" sei der Leitgedanke der Parteienfinanzierung. Danach müssten Einnahmen und Ausgaben für den "fachunkundigen Bürger" in transparenter Weise dargestellt werden.

In punkto "Verhältnismäßigkeit der Strafe" hatte der Vorsitzende Richter allerdings im Verfahren Bedenken geäußert. Er verwies darauf, dass das Gesetz bei der Sanktion nicht unterscheide, ob eine Partei sich "mit unlauteren Mitteln Gelder erschleicht" oder - wie die NPD im verhandelten - "Ordnungsverstöße in der Zusammenstellung macht". Diesbezüglich gebe es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

NPD-Chef Udo Voigt hatte im Verfahren auf die Probleme bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes durch die Festnahme des Bundesschatzmeisters der NPD im Jahr 2008 verwiesen. Damals seien alle Unterlagen beschlagnahmt worden, sagte der Parteichef. Bereits 2008 hatte die NPD staatliche Zuschüsse über 870.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen müssen, weil die Partei in den Rechenschaftsberichten der Jahre 1997 bis 1999 Spendenangaben falsch ausgewiesen hatte.

"Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

dapd