Bundesverfassungsgericht spricht Urteil NPD & Co: Ohne Hürden ins Europäische Parlament

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Drei-Prozent-Hürde verstößt gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit von Parteien. Piraten, Freie Wähler & Co. dürfen aufatmen.

Kleine Parteien können sich freuen: Bei der Europawahl gibt es keine Dreiprozenthürde. - © Foto: nmann77/Fotolia

Die Drei-Prozent-Hürde muss bei der Europawahl am 25. Mai 2014 keine der deutschen Parteien fürchten. Das Bundesverfassung sgericht hat die Hürde nun als nicht zulässig beurteilt.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete, dass die Sperrklausel nicht mit der Wahlrecht sgleichheit und der Chancengleichheit von Parteien vereinbar ist. Parteien wie die Piraten oder Freien Wähler hätten sonst möglicherweise um ihren Einzug ins Europaparlament fürchten müssen. Die Entscheidung der Richter viel dabei knapp aus: Mit fünf zu drei Stimmen wurde die Hürde gekippt.

Auch Fünfprozenthürde war unzulässig

Bereits 2011 hatte das Gericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte 2013 mit dem Beschluss der Drei-Prozent-Hürde reagiert. Darauhin war es zu massiven Protesten gekommen, viele kleine Parteien und Bürger wehrten sich gegen die Einschränkung.

Während die größeren deutschen Parteien ohne Drei-Prozent-Hürde eine Zersplitterung im EU-Parlament befürchten, sehen sich Piraten oder Freie Wähler nun in ihrer Auffassung bestärkt, dass nicht einzelne Stimmabgaben unter den Tisch fallen dürfen. sg