Berufsanerkennungsrichtlinie "Niedrigere Ausbildungsstandards darf es nicht geben"

Das Arbeiten über EU-Grenzen hinweg soll in Zukunft einfacher möglich sein. Dazu wollen die Länder einen gemeinsamen Ausbildungsrahmen und die Qualifikationen der einzelnen Berufe aufeinander abstimmen. Das deutsche Handwerk warnt nun, dass diese wichtigen Beschlüssen, nicht dazu führen dürfen, dass Ausbildungsstandards gesenkt werden.

ZDH-Generalsektretär Holger Schwannecke pocht darauf, dass die guten Qualifikationsstandards der dualen Berufsausbildung auch europaweit Bestand haben müssen. - © Foto: ZDH

Die duale Berufsausbildung, wie sie auch die Grundlage im deutschen Handwerk ist, wird von vielen anderen Ländern als Vorbild gesehen.  Deutsche Handwerkskammern kooperieren deshalb bereits heute mit ihren Schwesterorganisationen in Spanien und Italien, so dass dortige Unternehmen ihre Lehrlinge künftig ebenfalls systematisch in Theorie und Praxis ausbilden können. "Das duale Ausbildungssystem hat sich in Deutschland bewährt und auch in Krisenzeiten seinen Praxistest bestanden", sagt Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

ZDH unterstützt Änderungsanträge

Genau diese positiven Berichte seien aber auch der Grund dafür, dass die Politik bei der Schaffung eines europaweit gemeinsamen Ausbildungsrahmens an den Standards der dualen Ausbildung festhalten muss. So sind nach Ansicht des ZDH Nachbesserungen bei den Abstimmungen dringend notwendig, um das duale Ausbildungssystem leistungsfähig zu erhalten. "Niedrigere Ausbildungsstandards darf es nicht geben – auch nicht durch die Hintertür", warnt Schwannecke mit Blick auf die Beschlüsse am Donnerstag im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments .

Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dabei für den Entwurf der französischen Berichterstatterin Bernadette Vergnaud zur sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie, die der ZDH grundsätzlich begrüßt. Er weist aber auch darauf hin, dass es keinen Grund gäbe, einen europaweiten Ausbildungsrahmen zu schaffen, der neben die bereits bestehenden nationalen Ausbildungssysteme treten würde. Der ZDH unterstützt deshalb die Abgeordneten, die parteiübergreifend mit Änderungsanträgen auf diese Gefahr hingewiesen haben.

Berufsabschlüsse bestätigen lassen

Des Weiteren weist Schwannecke darauf hin, dass er die geplante partielle Einführung des Herkunftslandprinzips bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung äußerst kritisch sehe. Beauftrage beispielsweise ein Unternehmen einen Subunternehmer mit einem Auftrag jenseits der Grenze, so müssen laut ZDH für diesen Subunternehmer auch in Zukunft zumindest gewisse Mindestqualifikationen in zulassungspflichtigen Berufen sichergestellt werden. "Umgehungstatbestände dürfen nicht legalisiert werden", sagte Schwannecke.

Der Beschluss soll noch vor der Sommerpause von den einzelnen Regierungen angenommen werden. Doch der Beratungsbedarf ist hoch. Zwar ist für die duale Berufsausbildung damit eine EU-weite Anerkennung geplant, Handwerker, die im EU-Ausland arbeiten, müssen ihre Berufsabschlüsse aber weiterhin offiziell bestätigen lassen. jtw/dapd