Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat Gaspreiserhöhungen auf Grundlage des Tarifes "Erdgas Classic" für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge benachteiligt eine Vertragsklausel, die bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt entsprechende Anpassungen des Gaspreises ankündigt, die Verbraucher "unzumutbar".
Niederlage für E.ON Avacon
Celle (dapd-nrd). Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat Gaspreiserhöhungen auf Grundlage des Tarifes "Erdgas Classic" für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge benachteiligt eine Vertragsklausel, die bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt entsprechende Anpassungen des Gaspreises ankündigt, die Verbraucher "unzumutbar". Der Kartellsenat des OLG bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Hannover, das die Gaspreiserhöhungen bereits in erster Instanz als unwirksam eingestuft hatte.
Wegen Erhöhungen ihrer Gaspreise auf Grundlage des Tarifs "Erdgas Classic" hatten 60 Kunden aus dem östlichen Niedersachsen gegen den Versorger E.ON Avacon geklagt. Die Preisanpassungsklausel, mit der der Versorger in den Jahren 2004 bis 2008 die beklagten Erhöhungen begründete, verschob nach Auffassung des OLG jedoch "das vertragliche Gleichgewicht zwischen Gasversorger und Kunden unzumutbar".
Die Klausel knüpfe das Recht auf Preiserhöhung ausschließlich an die Entwicklung im Heizölmarkt, ohne eine Kompensation durch Kostensenkungen in anderen Bereichen vorzusehen, bemängelten die Celler Richter. Zudem enthalte sie nur ein Recht zur Preiserhöhung, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei nachgebenden Gasbezugskosten. Eine Revision gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht nicht zu.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 13 U 6/10 )
dapd
