Nicht nur kleine Brötchen backen

Leasing kann eine Alternative zum Bankkredit sein. Da das Eigenkapital nicht belastet wird, bleibt die Option des Bankkredits bestehen und auch größere Investitionen sind möglich.

Jana Tashina Wörrle

Nicht nur kleine Brötchen backen

Die neue Brötchenbackanlage von Holger Mengis schafft 8.000 Brötchen in der Stunde. Sie ermöglichte es dem Bäckermeister aber nicht nur, mehr zu backen, sondern auch eine ganz neue Brötchensorte ins Sortiment aufzunehmen. Er hatte sie auf einer Messe gesehen und da seine alte Anlage schon in die Jahre gekommen war, rüstete er seine Bäckerei im thüringischen Treffurt auf die neue Maschine um. Finanziert hat er sie jedoch nicht über einen Bankkredit oder gar über einen Barkauf, sondern über eine Leasinggesellschaft.

"Damals lief es bei mir geschäftlich nicht so gut und ich hätte von der Bank sicherlich keinen Kredit bekommen", sagt Mengis, der in seiner Bäckerei und den drei dazugehörigen Filialen heute 23 Angestellte beschäftigt. Aber nicht nur, dass er aus seiner Sicht keine Chancen auf einen Kredit gehabt hätte, sondern vor allem die Flexibilität, die er sich mit dieser Finanzierungsvariante bewahren konnte, habe ihn vom Leasing überzeugt. "Ich konnte die Laufzeit und die Leasingraten, die ich abbezahlen möchte, mitbestimmen", sagt der Unternehmer. "Natürlich konnte ich anfangs nicht so viel zahlen, aber als das Geschäft dann wieder lief, wollte ich die Finanzierung so schnell wie möglich beenden."

"Mieten statt kaufen"

Grundsätzlich geht es beim Leasing, das den meisten eher von der Autofinanzierung bekannt ist, um das Prinzip "mieten statt kaufen". Der Leasingnehmer hat nach Ablauf des "Mietvertrags" jedoch die Option, die Maschine zu dem dann bestehenden Wert zu übernehmen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags zahlt der Leasingnehmer monatliche Raten, die einerseits die normale Miete darstellen. Andererseits zahlt er die Maschine bei der Leasinggesellschaft, die sie in seinem Namen erworben hat, Stück für Stück ab. So bleibt am Ende der Vertragslaufzeit zwar eine Restsumme übrig, diese kann der Leasingnehmer jedoch selbst bestimmen.

"Die Betriebe haben damit absolute Planungssicherheit", sagt Daniel Mannstedt von der Firma MLR Mobilien Leasing aus Regensburg. Die Raten würden bei Vertragsabschluss festgelegt und könnten sich somit nicht mit der generellen Marktentwicklung verändern. Trotzdem könnten die Verträge an die individuelle Situation des Betriebs angepasst werden, so dass der Leasingnehmer entweder zu Beginn eine größere Summe in Form einer Leasingsonderzahlung zahlt und danach eher niedrige Raten. Er kann aber auch zu Beginn weniger zahlen, so dass am Ende ein größerer Restbetrag übrig bleibt. Den größten Vorteil im Leasing sieht Daniel Mannstedt darin, dass Leasing die Bilanz des Unternehmens nicht belastet. Im Gegenteil dazu seien die Leasingraten sogar vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. "Leasing ist komplett bilanzneutral", betont er. Aus diesem Grund halte sich der Unternehmer mit dem Leasing der Maschinen auch alle anderen Wege für eine zusätzliche Finanzierung offen. Schließlich tauche der Leasingvertrag in den Geschäftsbüchern nicht als Fremdfinanzierung auf.

Vergleicht man die einzelnen Finanzierungsformen miteinander, so muss der Unternehmer bei einem Bankkredit damit rechnen, etwa zehn bis 15 Prozent mehr zu zahlen als bei einem Barkauf, erläutert Daniel Mannstedt. Beim Leasing seien es etwa 20 Prozent mehr. "Im Grunde genommen sind die Lasten jedoch vergleichbar", sagt Dietmar Hammerstein, Maschinenleasingexperte bei der VR Leasing. "Die Verzinsung hat sich in den vergangenen Jahren angenähert und Vorteile hat der Unternehmer auch, weil die Eigenkapitalquote durch das Leasing unangetastet." Damit hat der Unternehmer auch eine bessere Position, wenn es darum geht, beispielsweise für eine größere Investition zusätzlich einen Bankkredit zu bekommen.

Bitte rechtzeitig kündigen

Holger Mengis schätzt vor allem die kurze Laufzeit, die bei seinem Leasingvertrag möglich war. "Mein Leasingvertrag ging nur über vier Jahre und für diese kurze Zeit habe ich mir viel Bürokratie erspart", sagt der Bäckermeister. Er musste vor Vertragsschluss zwar seine Geschäftszahlen offenlegen und erläutern, welche Pläne er mit der Investition in die neue Maschine verfolgt, zusätzliche Sicherheiten musste er aber nicht vorweisen. "Natürlich prüfen wir den Betrieb, mit dem wir einen Leasingvertrag abschließen", sagt Daniel Mannstedt, "da es sich aber meistens um kleine Summen handelt und die Maschine bis zum Vertragsende in unserem Besitz ist, haben wir eine Sicherheit." Es hänge immer vom Wert, den das geleaste Objekt hat, und von der individuellen Bonität des Investors ab, ob zusätzliche Sicherheiten nötig sind, erläutert Dietmar Hammerstein. Grundsätzlich kann alles geleast werden, was mobil ist, also nicht die Finanzierung eines Gebäudes oder der Erwerb eines Grundstücks.

Beide Leasingexperten kennen auch die Vorurteile, die viele noch haben. "Jahrelang zahle ich hohe Leasingraten und am Ende gehört mir die Maschine nicht einmal", ist eine Bemerkung, die Daniel Mannstedt immer wieder hört. Er führt dies auf Unwissen zurück: "Sehr viele Unternehmer achten nicht darauf, wann ihre Leasingverträge auslaufen, und sind dann überrascht, wenn sich die Leasinggesellschaft plötzlich meldet und die Maschine zurückhaben möchte." Kündige der Leasingnehmer seinen Vertrag nicht rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit, würden auch die Vereinbarungen über eine mögliche Übernahme der Maschine und über den zu zahlenden Restwert nicht mehr gelten und der Unternehmer müsse die Bedingungen des Vertragspartners akzeptieren, wenn er die Maschine behalten wolle. "Und behalten wollen sie sie fast alle", betont Mannstedt, "schließlich sind die Maschinen meist in den ganz normalen Arbeitsprozess integriert."

Finanzierer im Hintergrund

Im Unterschied zu den großen Maschinenherstellern, die ebenfalls Leasingverträge anbieten, hat die MLR nach eigenen Angaben jedoch kein Interesse daran, dass der Unternehmer die Maschine am Ende zurückgibt, obwohl dies natürlich grundsätzlich möglich ist. "Was sollen wir als reine Finanzierungsgesellschaft denn mit einer Brötchenbackmaschine", fragt Mannstedt und lacht. Dietmar Hammerstein sieht jedoch auch den Trend, dass flexible Finanzierungen im Handwerk immer mehr nachgefragt werden: "Gerade die Betriebe, die sehr innovativ sind, brauchen auch entsprechend die neuesten Maschinen und sind dann froh, wenn sie sie nach ein paar Jahren zurückgeben und neue leasen können."

Bei Kauf der neuen Maschine handelt der Leasinganbieter dann als Finanzierer im Hintergrund, so dass der Unternehmer die Maschine, die er leasen möchte, selbst aussucht und den Kaufpreis aushandelt. "Der Handwerker weiß ganz genau, was er braucht und bei welchem Hersteller er einkaufen möchte", sagt Mannstedt. Nach der Kaufvereinbarung werde der Lieferant dann benachrichtigt, dass die Leasinggesellschaft in den Kauf einsteigt.

Die besondere Flexibilität der Leasingverträge, die auch Holger Mengis schätzte, als es seinem Betrieb nicht so gut ging und er deshalb zu Beginn keine große Anzahlung leisten musste, übertragen manche Anbieter nun auch auf so genannte saisonale Leasingverträge. Wenn wie etwa im Baugewerbe im Winter die Aufträge eher mau sind, aber die Betriebskosten natürlich trotzdem gezahlt werden müssen, fallen dann auch niedrigere Leasingraten an. Dies muss jedoch schon bei Vertragsschluss so vereinbart werden. "1 Euro muss aber mindestens gezahlt werden, damit der Vertrag weiterläuft", sagt Mannstedt.

Holger Mengis ist von solchen Überlegungen im Moment meilenweit entfernt. Er plant gerade, eine seiner Filialen neu einzurichten. Die Möbel dafür wird er nicht kaufen, sondern leasen.