Das umstrittene Gesetz firmiert künftig als "Gebäudemodernisierungsgesetz" und soll Ende Februar ins Kabinett. Während das Handwerk von einem Turbo für Infrastrukturprojekte profitieren soll, drohen durch Änderungen im Vergaberecht "schmerzhafte Einschnitte" für Betriebe. Alle Beschlüsse im Überblick.

Kurz vor Weihnachten zeigten sich die Spitzen der Koalition nach ihrer letzten Sitzung des Koalitionsausschusses demonstrativ harmonisch. "Diese Koalition hat in den letzten Wochen, wie ich finde, sehr gut zueinander gefunden", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). "Diese Koalition ist so stabil, dass sich Radikale keine Hoffnung machen sollten", sagte CSU-Chef Markus Söder. "Wir liefern eigentlich am laufenden Band", sagte er mit Blick auf die verabredeten Reformvorhaben. Zuletzt haben sich die Koalitionspartner auf schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten geeinigt.
Merz macht Hoffnung auf weitere Reformen
Mehr Zeit als erwartet nimmt sich die Koalition beim Heizungsgesetz. Merz kündigte Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes bis Ende Januar an. Ende Februar solle die Gesetzesnovelle dann im Kabinett beschlossen werden. Der Bundeskanzler machte Hoffnung, höhere Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr noch verhindern zu können. Mit Blick auf die Gespräche mit den Bundesländern zeigt er sich zuversichtlich, dass der Bundesrat kommende Woche das Gesetz doch noch billigen wird, das die Kosten im System senken soll. Auch die Bürgergeld-Reform soll nächste Woche vom Kabinett beschlossen werden.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 17. Dezember im Kabinett
Der Koalitionsausschuss verabredete, dass das Kabinett das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ebenfalls am 17. Dezember auf den Weg bringen wird. "Infrastruktur kann schneller gebaut werden", sagte Merz. So sollen künftig wichtige Infrastrukturprojekte vom Ausbau von Autobahnen über den Ausbau von Schienen bis hin zum Neubau von Ersatzbrücken bei Abwägungsentscheidungen prioritär behandelt werden. "Dafür stellen wir sie in das überragende öffentliche Interesse", heißt es. ZDB-Präsident Schubert-Raab begrüßte den Beschluss. "Die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse könne Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen."
ZDB sieht schmerzhafte Einschnitte bei Mittelstandsklausel
Auch das Vergaberecht soll geändert werden. "Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern", heißt es im Beschlusspapier. Die Aufweichung der Mittelstandsklausel im Vergaberecht bedeutet nach den Worten Schubert-Raabs "schmerzhafte Einschnitte" für die Betriebe. Gleichwohl erkenne der Verband an, dass die Bundesregierung nach einem "tragfähigen Kompromiss" gesucht habe. Künftig können demnach bei einem Vertragswert von "über elf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer" Teil- und Fachlose zusammen vergeben.
Statt Gebäudeenergiegesetz bald Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit Blick auf das Heizungsgesetz heißt es im Beschlusspapier: "Die Bundesregierung wird Ende Februar die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen." Das neue Gesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher sein. Eckpunkte sollen bis Ende Januar von den Fraktionsvorsitzenden, den Fachpolitikern der Fraktionen und den beiden zuständigen Ministerinnen erarbeitet werden. Der ZDB verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch mit der europäischen Gebäuderichtlinie, die bis Mitte 2025 umgesetzt werden muss, richtig zu verzahnen. "Sicherheit und Genauigkeit gehe hier vor Schnelligkeit", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Verbesserungen bei der privaten Altersvorsorge
Der letzte Koalitionsausschuss dieses Jahres beschäftigte sich zudem mit der privaten Altersvorsorge: So wollen Union und SPD die private Vorsorge für junge Menschen weiter stärken. Die in einem ersten Entwurf vorgesehene Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro soll ab dem Jahr 2029 von 30 auf 35 Cent pro Euro steigen.
Auch soll es Änderungen bei der geplanten Frühstartrente geben. Laut Beschlusspapier sollen ab 2029 zusätzliche Jahrgänge von Kindern, die bis dahin von der Frühstartrente nicht berücksichtigt wurden und eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, pro Monat zehn Euro je Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten.