Punktereform ab 1. Mai 2014 Neues Punktesystem: Tilgungszeit beachten

Die Punktereform wirft schon vor Inkrafttreten seine Schatten voraus. Autofahrer sollten schon jetzt auf ihr Punktekonto schauen. Je nach Situation können sich Neueintragungen ungünstig auswirken.

Mit Inkrafttreten der Punktereform ab Mai 2014 ändern sich auch die Tilgungsfristen der einzelnen Punkte. Autofahrer können das Eintragen von Punkten durch Rechtseinspruch in den Mai 2014 zu verzögern. - © Foto: Peter Rauh/fotolia

Mit Inkrafttreten der Punktereform zum Mai 2014 ändern sich auch die Tilgungsfristen für Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das ist vor allem für Autofahrer interessant, die schon mehrere Punkte angesammelt haben.

Wenn ihnen neue Einträge drohen und diese vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingetragen werden, ist die Folge, dass die Löschung bestehender Punkte nach altem Recht um weitere zwei Jahre verschoben wird. Darauf weist Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Diese Regelung entfällt aber mit der Reform. Deshalb rät Mielchen betroffenen Autofahrern das Eintragen von Punkten durch Rechtseinspruch in den Mai 2014 zu verzögern.

Kürzere Tilgungsfrist

Auch für Kraftfahrer, denen erstmals ein Punkt droht, ergibt sich in der Übergangszeit zwischen alter und neuer Gesetzeslage eine Sondersituation: Werden Punkte vor dem Stichtag in das Flensburger Register eingetragen, gilt eine kürzere Tilgungsfrist. Denn nach derzeit noch geltendem Recht liegt die Tilgungsfrist bei zwei Jahren.

Mit der neuen Regelung verfallen Punkte in Folge einfacher Verstöße nach 2,5 und nach groben Verstößen nach 5 Jahren. Maßgeblich dafür, welche Tilgungsfrist gilt, ist der Zeitpunkt des Eintrags in die Flensburger Kartei, also ob der Verstoß vor dem Stichtag 1. Mai 2014 oder später in Flensburg eingetragen wird.

Die Änderungen im Überblick:

  • Nach Schwere des Vergehens gibt es nun 1, 2 oder 3 Punkte. Statt wie üblich bei 18 Punkten wird der Führerschein nun bei 8 Punkten entzogen. Eine Amnestie der Punktzahl ist nicht vorgesehen. Die bisherigen Punkte werden umgerechnet.
  • Sobald Autofahrer 4 oder 5 Punkte auf dem Konto haben, werden sie schriftlich ermahnt. Ab 8 und mehr Punkten wird der Führerschein entzogen.
  • Aufgenommen werden sollen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. So wird beispielsweise das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr mit Punkten geahndet. Diese Punkte werden gelöscht. Im Gegenzug sind für diese Vergehen teilweise höhere Geldbußen geplant.
  • Gespeicherte Punkte werden nun separat verjähren. Je nach Schwere zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die Punkte insgesamt verschwinden.
  • Alte Punkte in Flensburg werden ins neue System übertragen und dort miteinander verrechnet.
© Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Punktereform

Gefährliche Überholmanöver werden künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol- Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig.

Wer Auskunft über sein eigenes Punktesystem haben will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)  stellen. Die Antragstellung über das Internet ist nur mit einem gültigen Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. dhz