Schwarzes Versicherungskennzeichen bald ungültig Neues Kennzeichen für Mopeds ab 1. März

Mopedfahrer aufgepasst: Ab dem ersten März ist das schwarze Versicherungskennzeichen nicht mehr gültig. Wer umrüsten muss und welche Farbe das neue Schild hat.

Aus schwarz wird blau: Ab dem 1. März gelten neue, blaue Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds. - © Foto: Val Thoermer/Fotolia

Mopeds brauchen ab dem 1. März ein blaues Versicherungskennzeichen. Das schwarze Blechschild wird Ende Februar ungültig. Die Kennzeichenfarbe wechselt jedes Jahr. Wer weiter mit dem abgelaufenen schwarzen Schild unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Das Versicherungskennzeichen ist zum Beispiel für Mofas und Roller mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum sowie für Elektrofahrräder mit Motorunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h Pflicht. Auch drei- und vierrädrige Kleinkrafträder und Krankenrollstühle, die schneller als 6 km/h fahren, brauchen das Blechschild.

Neuzulassungen von Leichtkrafträdern steigen über 10 Prozent

Über vier Millionen Motorräder verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2014. Mit einem Plus von 8,7 Prozent bei den Neuzulassungen ist die Tendenz steigend. Auch das Fahrvergnügen mit Mofas und Rollern nimmt zu. So hat sich die Zahl ihrer Neuzulassungen bei den Leichtkrafträdern im vergangenen Jahr laut Industrie-Verband Motorrad Deutschland um 10,7Prozent erhöht.

Große Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen

Bei den Versicherungsbeiträgen gibt es große Unterschiede, ein Blick in die Tariftabellen verschiedener Anbieter könne sich daher auszahlen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Als Richtwert für eine günstige Haftpflichtversicherung nennt die Verbraucherorganisation 43 Euro im Jahr für einen mindestens 23 Jahre alten Mopedfahrer.

Wer sein Moped auch gegen Diebstahl, Brand, Unfälle mit Tieren oder andere Schäden versichern will, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen, die dann für die Reparaturkosten aufkommt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet. Teilkasko-Policen gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Die Beiträge inklusive Haftpflichtversicherung und 150 Euro Selbstbeteiligung liegen dem BdV zufolge zwischen 71 und 150 Euro.

Hilfe im Schadensfall

Wer im Schadenfall nur das Kennzeichen des Moped- oder Mofafahrers weiß, kann über die Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft die Versicherungsgesellschaft des Schädigers ermitteln . dpa/dhz