Leasing im Mittelstand Neues Förderprogramm: Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützen die Bürgschaftsbanken Leasing-Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen. Das Pilotprojekt ist jetzt gestartet und soll über einen Zeitraum von drei Jahren andauern.

Handwerksunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen können ab sofort Bürgschaften für Leasingfinanzierungen bekommen. - © Foto: Couloures-Pic/fotolia

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen auch für Leasingfinanzierungen Bürgschaften von ihrer Bürgschaftsbank bekommen. Die Mittel für das Programm "Leasing Bürgschaft" kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Insgesamt werden 120 Millionen Euro für Bürgschaften zur Verfügung gestellt, mit denen sich Leasing-Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro verbürgen lassen.

Das Förderprogramm läuft bereits ab dem 1. Januar 2014 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Entwickelt worden ist es in Zusammenarbeit des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

Wer einen Antrag stellen kann

Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen sind die Hauptzielgruppe des Förderprogramms. Sie müssen den Antrag allerdings nicht selber stellen. Das erledigen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über die Webseite leasing-buergschaft.de. Das rechnergestützte Verfahren soll den gesamten Antragsprozess verschlanken.

Wer und was wird gefördert?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro können an dem Förderprogramm teilnehmen. Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit von 12 und 120 Monaten.

Wie wird gefördert?

Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasinggesellschaften sollen je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von einem oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung erhalten.

Welche Unterlagen die Betriebe einreichen müssen

Zur Kreditprüfung müssen Handwerksunternehmer dem Bürgschaftsantrag folgende Unterlagen beilegen:

  • Letzter Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nicht älter als drei Monate
  • Rentabilitätsvorschau für mindestens 1 Jahr
  • Kapitaldienstaufstellung
  • Persönliche Schufa-Auskunft bei Existenzgründer
  • Weitere Unterlagen der Leasinggesellschaft, die zur Prüfung verwendet worden sind. dhz