Die EU-Kommission hat den Vorschlag zu einem gemeinsamen EU-Vertragsrecht verabschiedet. Damit soll es einfacher und sicherer sein, in einen anderen EU-Land einzukaufen. Auf Betriebe kommt damit jedoch mehr statt weniger Bürokratie zu.
Neues EU-Vertragsrecht: Mehr statt weniger Bürokratie
"Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Vertragsrecht geht an den Bedürfnissen des Mittelstandes vorbei", sagt Otto Kentzler, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und weist auf die fast 200 Artikel des Verordnungsentwurfs hin, die weder inhaltlich noch systematisch ausgereift seien. Mit dem neuen Gesetz würde mehr Rechtsunsicherheit und erhebliche zusätzliche bürokratische Lasten entstehen, kritisiert Kentzler.
Schon vor einigen Tagen hatten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesnotarkammer (BNotK), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ZDH eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht und darin die Europäische Kommission aufgefordert, das Projekt eines zusätzlichen europäischen Vertragsrechts zu überdenken.
Unzumutbare Anforderungen
Laut ZDH stellen die vorgesehenen Regeln für Betriebe und Verbraucher gleichermaßen einen Irrweg dar. Für Verbraucher sei das Regelungsdickicht an Rechten kaum zu überschauen, während gerade Handwerksbetriebe in der täglichen Praxis vor unzumutbar hohe Anforderungen gestellt würden.
Der Gesetzestext zum neuen europäischen Kaufvertragsrecht besagt, dass Händler künftig zwar wählen können, ob sie auf dieses zusätzliche Rechtssystem zurückgreifen oder nach dem jeweiligen nationalen Recht vorgehen. Sie müssen die Verbraucher jedoch immer über beide Möglichkeiten informieren. Wenn nicht, könnten die Kunden zwei Monate lang von dem Geschäft zurücktreten. Das bedeutet zugleich, dass sich die Betriebe mit beiden Versionen gut auskennen müssen, also ein erheblicher Mehraufwand.
Das Ziel, den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen in Europa zu erleichtern, wird laut Kentzler klar verfehlt. Er fordert Rat und Parlament auf, sich auch einmal mit dem Arbeitsalltag derjenigen zu befassen, die das Gesetz anwenden sollen.
dhz