EU-Programm "Horizont 2020" Neues EU-Förderprojekt für Handwerksunternehmen

Das Handwerk ist eine wichtige Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Wie das EU-Programm "Horizont 2020" kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen will und was bei der Teilnahme zu beachten ist.

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen im Rahmen des "Horizont 2020" mit 616 Millionen Euro gefördert werden. - © Foto: Eisenhans/Fotolia.com

Das 70 Milliarden schwere Projekt "Horizont 2020" bündelt erstmals die bisherigen Forschungsprogramme der EU. Es hat am 31. Dezember 2013 begonnen und soll bis 2020 laufen.

Die Förderung von Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ein wichtiges strategisches Ziel des Projekts. Dieser Bereich soll mit 616 Millionen Euro gefördert werden. Die Unterstützung erfolgt phasenorientiert und umfasst dabei die gesamte Innovationskette von Machbarkeitsstudien über die Förderung von Forschung und Demonstration bis zur Unterstützung der Markteinführung.

Leichterer Zugang zu Krediten für Unternehmen

Zudem eröffnet Horizont 2020 zwei neue Zugänge zu Risikokapital über eine Kreditfazilität (Möglichkeit, kurzfristig Kredite in Anspruch zu nehmen oder Guthaben anzulegen) sowie eine Beteiligungsfazilität. Beide Instrumente werden von der Europäischen Investitionsbank unter Nutzung des Europäischen Investitionsfonds verwaltet. Die Kreditfazilität richtet sich an Einzelempfänger (vor allem auch an forschungsorientierte KMU) und umfasst die Gewährung von Darlehen, Garantien oder Rückbürgschaften für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen soll die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden. Neben der Förderung der Innovationen in KMU und der Zugang zu Risikofinanzierung sollen auch Industrie- und Schlüsseltechnologien wie Photonik, Materialwissenschaften, Bio- und Nanotechnologie und fortschrittlichen Fertigungstechniken unterstützt werden. Dieser gesamte Bereich wird mit 17 Milliarden Euro gefördert.

Vor der Teilnahme zu beachten

  • Passfähigkeit prüfen: Passt ein Projektantrag nicht vollständig zu den Inhalten der Ausschreibung, kann er nicht zum Erfolg führen. Eine Chance auf Förderung haben nur Anträge, die im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand Relevanz haben.
  • Experten hinzuziehen: Bei der Einordnung einer Projektidee sind Gespräche mit Expertinnen und Experten – in der Regel Beratungsstellen zum Rahmenprogramm – ratsam. Zu diesen gehören auf regionaler Ebene die EU-Referentinnen und EU-Referenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf nationaler Ebene die Nationalen Kontaktstellen (NKS) sowie andere Beratungsstrukturen. Die Beratungseinrichtungen unterstützen bei der Einordnung einer Projektidee.
  • Zeitrahmen und Zeitplan: Die Vorbereitungen für einen Antrag in Horizont 2020 sind zeitintensiv und beginnen im Idealfall schon vor Öffnung der Ausschreibung. Die zweijährigen Arbeitsprogramme in Horizont 2020 erleichtern eine vorausschauende Planung über längere Zeiträume. Während der konkreten Antragsvorbereitung hilft ein Zeitplan, die einzelnen Arbeitsschritte der Antragstellung im Blick zu behalten.
  • Auf Format achten: Die Europäische Kommission gibt das Format für die Ausarbeitung von Projektanträgen in Horizont 2020 im Leitfaden für Antragstellende (Guide for Applicants) präzise vor.

Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird und welche weiteren Regeln für die Förderung gelten und was genau gefördert wird, darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer kostenfreien Broschüre . meh