Ab dem 26. September 2015 gilt auch für Heizungen die Kennzeichnungspflicht durch ein Energielabel. Handwerker müssten die neuen Vorschriften bei ihren Angeboterstellung beachten.
Es gibt eines für Kühlschränke, für Fernseher und auch für Staubsauger. Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren ein Energielabel nach dem anderen eingeführt.
Ab dem 26. September 2015 gilt auch für Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher sowie Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen die Kennzeichnungspflicht durch ein Energielabel. Die EU-Verordnung betrifft Geräte und Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW und Wasserspeicher bis zu einem Volumen von 500 l.
Von A++ bis G
Handwerker müssen die Vorschriften bei der Angebotserstellung beachten. Bei einer Verbundanlage mit verschiedenen Komponenten ist die Klassifizierung der Energieeffizienz eine besondere Herausforderung.
Das Energielabel wird es je nach Gerät in unterschiedlichen Varianten geben. Bei Wärmepumpen unterteilt es sich in neun Energieeffizienzklassen. A++ kennzeichnet besonders energieeffiziente Geräte, während G die schlechteste Klasse darstellt.
Am 26. September 2017 verschärfen sich die Kriterien für Warmwasserbereiter und -speicher erneut. Ab dem 26. September 2019 gelten strengere Vorschriften für Raumheiz- und Kombiheizgeräte. sg