Müssen Jugendliche umziehen und die Heimatregion verlassen, um eine Berufsausbildung beginnen zu können, bekommen sie ab 1. April 2024 einen Zuschuss zu den Familienheimfahrten. Dann startet der neue Mobilitätszuschuss. Doch was genau beinhaltet die Förderung? Wer bekommt sie und wo kann man sie beantragen?

Der neue Mobilitätszuschuss für Azubis gehört zur staatlichen Ausbildungsgarantie, die die Bundesregierung beschlossen hat. Um Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und Betriebe, die Azubis suchen, passgenauer zusammenzubringen, soll auch die Mobilität über die einzelnen Regionen Deutschlands hinweg steigen bzw. sollen Jugendliche dazu motiviert werden, auch überregional nach freien Lehrstellen zu schauen.
Mobi-Z: Zuschuss für zwei Familienheimfahrten
Nehmen sie dann einen Ausbildungsplatz an, der es erfordert, dass sie umziehen und ihr Heimatregion verlassen, können sie ab dem 1. April 2024 vom neuen Mobilitätszuschuss Mobi-Z profitieren. Er sichert ihnen im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat zu, deren Kosten übernommen werden. Beantragen kann man den Mobilitätszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit oder im Jobcenter vor Ort. Die Förderung erfolgt durch einen monatlichen
Zuschuss.
Als Fördervoraussetzungen gelten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass Auszubildende für die Berufsausbildung umziehen müssen und dass sie für den Weg zur Ausbildungsstelle und zurück in der Regel mehr als zwei Stunden unterwegs sind.
Ein Merkblatt zum neuen Mobilitätszuschuss der Bundesagentur für Arbeit stellt derzeit der Zentralverband des Bäckerhandwerks bereit. >>> Hier gibt es Infos zum neuen Mobilitätszuschuss Mobi-Z. jtw